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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Berliner Pressegesetz

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 20. Dezember 2012

BER VG 27 L 259.12 2012 LPG

Die Antragstellerin hat hier nachvollziehbar ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen zum nominierten Kanzlerkandidaten der SPD dargelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bewertung des Informationsanliegens grundsätzlich der Presse selbst obliegt. Diese muss nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht, wobei zu respektieren ist, dass die Presse regelmäßig auch auf einen bloßen, und sei es auch nur schwachen Verdacht hin recherchiert und es geradezu Anliegen einer Recherche ist, einem Verdacht nachzugehen. Daneben erscheint das betroffene Interesse der Beigeladenen weder grundsätzlich in seinem Kernbereich getroffen, noch drohen der Beigeladenen aus der Veröffentlichung mehrere Jahre alter Zahlen unmittelbare Wettbewerbsnachteile. Soweit die Beigeladene meint, die Verfolgung eines Zusammenhangs zwischen der Höhe des für einen Vortrag von der Beigeladenen empfangenen Honorars und der Höhe der von dieser bezogenen Beraterhonorare im Wege der Recherche erfolge ersichtlich nur mit dem Ziel, rechtswidrige Behauptungen aufzustellen, und beeinträchtige schon von daher in besonders intensiver Weise ihre Interessen, verkennt sie die sich aus dem Wechselspiel der Rechte und Pflichten der Presse ergebende Systematik, wie sie in § 3 BlnPrG kodifiziert ist.

Einstweilige Anordnung Höhe von Honoraren für Beratungstätigkeiten Bundesministerium der Finanzen Nebeneinkünfte Abgeordneter Vertraulichkeit Betriebsgeheimnisse Geschäftsgeheimnisse Kanzlerkandidat

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