Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 7. Juni 2012

12 B 40.11

Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Danach besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag kein Anspruch auf Zugang zu Informationen zu Unterlagen über den Sachleistungskonsum der Abgeordneten bezüglich des Erwerbs von iPods. Dies gilt hinsichtlich derjenigen Abgeordneten, die einer Weitergabe im Rahmen des zwischenzeitlich durchgeführten Anhörungsverfahrens nicht zugestimmt haben. Der im Informationsfreiheitsgesetz geregelte Ausschlussgrund des Schutzes mandatsbezogener Informationen steht diesem Anspruch entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 20. Dezember 2012

6 S 44.12

Ein Journalist begehrte einstweiligen Rechtsschutz gegen die Versagung von Auskünften über verdachtsunabhängige Polizeikontrollen. Das Gericht lehnte den Antrag wegen Vorwegnahme der Hauptsache ab. Zur Begründung eines Anordnungsgrundes (Eilbedürftigkeit) kann weder das Landespressegesetz noch das Informationsfreiheitsgesetz herangezogen werden; es fehlt an einem aktuellen Anlass für das Informationsbegehren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: