Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Berliner Pressegesetz

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. September 2015

BER OVG 6 S 45.15 2015 LPG

1. Einem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse über die Erteilung von Hausausweisen durch den Bundestag an Interessenvertreter stehen weder Interessen des freien Bundestagsmandats noch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Interessenvertreter und der Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen entgegen. 2. Aus den Befürwortungsentscheidungen der Parlamentarischen Geschäftsführer, bestimmten Interessenvertretern Hausausweise zu erteilen, können grundsätzlich keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, welche Abgeordneten mit den Interessenvertretern in regelmäßigem Austausch stehen.

Bundestag Erteilung von Hausausweisen an Interessenvertreter Befürwortung durch Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktionen des Deutschen Bundestages verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch freies Abgeordnetenmandat Identifizierbarkeit des einzelnen Abgeordneten Parlamentsautonomie notwendige Beiladung

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: