Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verbraucherinformationsgesetz

Urteil: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 27. Februar 2018

2 LC 58/17

Das Oberverwaltungsgericht schließt sich der vorherigen Instanz nicht an, die der Auffassung war, dass es sich bei Informationen über die Transport- und Schlachtbedingungen von Nutz- und Schlachttieren (hier: Puten) um Umweltinformationen handelt, die unter den Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes fallen. Derartige Informationen stellen vielmehr Daten über unter Umständen nicht zulässige Abweichungen vom nationalen und unionsrechtlichen Lebens- und Futtermittelrecht und über die Herstellung von Erzeugnissen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes dar, sodass sie dessen Anwendungsbereich unterfallen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2018

12 B 16.17

Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass das Verwaltungsgericht den Informationsantrag der Klägerin zutreffend als missbräuchlich angesehen und die Klage deshalb im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat. Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können als unzulässig abgelehnt werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich gestellt sind. Ein Rechtsmissbrauch kann vorliegen, wenn massenhaft identische Informationsanträge ohne jeden individuellen Bezug gestellt werden, die ausschließlich dem wirtschaftlichen Interesse der Verfahrensbevollmächtigten dienen, im Antrags- und anschließenden Gerichtsverfahren möglichst viele Anwaltsgebühren zu generieren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Ablehnungsbegründung

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: