Legal Decisions
Decisions and judgements in the field of freedom of information
-
- Gesetz über die Presse (Landespressegesetz) – Baden-Württemberg
Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 6. Oktober 1995
BW VGH 10 S 1821.95 1995 LPG
Vertreter der Presse im Sinne des § 4 Abs 1 LPresseG (PresseG BW) und damit Inhaber des presserechtlichen Auskunftsanspruchs ist nicht jeder, der durch eine schriftliche Abhandlung einen Beitrag zur geistigen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit leisten will; vielmehr setzt der Auskunftsanspruch bei summarischer Beurteilung voraus, daß der eine Auskunft Begehrende durch ein Presseunternehmen legitimiert ist.
Einstweilige Anordnung: Auskunftsanspruch eines Wissenschaftlers zu Forschungszwecken freier Mitarbeiter mehrerer Fachzeitschriften Selbstverlag