Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 17. Dezember 2021

1 K 3842/20

Zugang zu Grundstückskaufvertrag einer ehemaligen militärisch genutzten Liegenschaft: Eine Sperrwirkung auf Grund von § 12 Grundbuchordnung (GBO) bestehe nicht. Jedenfalls kann der Informationsanspruch aus § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hinsichtlich eines Grundstückkaufvertrages dann neben § 12 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GBO eingreifen, wenn es nicht um die Kenntnis der dinglichen Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die dinglichen Vollzugsregelungen geht. Das Gericht prüfte zudem einen möglichen Schutz öffentlicher Belange (Interessen im Wirtschaftsverkehr) sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und auch Regelungen der Gemeindeordnung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Potsdam am 10. Dezember 2021

9 K 153/20

In einem Verfahren um die Offenlegung eines Betriebsführungsvertrags verpflichtet das Verwaltungsgericht Potsdam die beklagte Stadtverwaltung zur Gewährung der Akteneinsicht. Es begründet, weshalb die strittigen Informationen jeweils keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind, beispielsweise die offenkundige Bankverbindung des Unternehmens oder die seit dem Jahr 2005 nicht mehr ausgezahlte Betriebsführungsentgelte für die Gastronomiebewirtschaftung. Als schützenswert stufte das Verwaltungsgericht hingegen Angaben zum Managemententgelt ein, das wettbewerbsrelevante Rückschlüsse auf die Gewinnmarge und kalkulatorische Grundlagen des Unternehmens zulässt. Durch die Erwähnung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen nimmt das Urteil auch Bezug auf das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 30. November 2021

10 K 4047/20

Nach Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht ein Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma geschlossenen Grundstückskaufvertrag. Die Regelung in § 38 der Gemeindeordnung findet hier - auch analog - keine Anwendung. Die Einsicht in Grundstückskaufverträge einer Gemeinde bewirkt nicht zwingend nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Gemeinde im Wirtschaftsverkehr. Grundstückskaufverträge einer Gemeinde mit einem Dritten sind nicht per se Geschäftsgeheimnisse in dem Sinne des § 6 S. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Die in Anspruch genommene öffentliche Stelle beziehungsweise der betroffene Dritte muss konkret und substantiiert deutlich machen, inwiefern sich dessen Wettbewerbssituation durch die Offenlegung nachhaltig verschlechtern würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 23. November 2021

10 S 4275/20

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 - abgelehnt. Das Land darf die Einsicht in ein Gutachten zur Prüfungstätigkeit des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. gewähren. Ein Mitglied des Klägers, eines Genossenschaftsverbands, hatte im September 2017 Insolvenz anmelden müssen. Das aufsichtführende Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hatte daraufhin von einer Steuerberatungsgesellschaft ein Gutachten über die Prüfungstätigkeit des Klägers bei der insolventen Genossenschaft am Maßstab des Genossenschaftsgesetzes erstellen lassen. Geschäftsgeheimnisse sowie der Schutz personenbezogener Daten stehen dem Anspruch nicht entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Auskunftserteilung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Personenbezogene Daten Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2021

12 N 11/20

Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen lehnt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung ab. Zur Darlegungslast im Hinblick auf die Geltendmachung des Ausnahmetatbestands zum Schutz strafrechtlicher Ermittlungsverfahren führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass es der Verwaltungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Strafgericht obliegt, Informationen in nachvollziehbarer Weise vorzutragen, die für den Antragsteller den Schluss zulassen, dass die Ausnahme vorliegt, ohne den Inhalt der Unterlagen preiszugeben. Die Absicht, die begehrten Informationen für Klagen gegen den Fahrzeughersteller zu nutzen, führt nicht dazu, dass das Geheimhaltungsinteresse von vornherein überwiegen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Prozessuales Ablehnungsbegründung Strafverfolgung

Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 15. Juli 2021

5 K 486/20

Der Begriff des Missbrauchs ist nicht durch ein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner in Bezug auf Windenergieanlagen erfüllt; die entsprechenden Planungen des Antragstellers sind im Rahmen der Interessenabwägung aber zu berücksichtigen. Standardisierte technische Gutachten in einem entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Antragsverfahren unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz; ihr Inhalt ist regelmäßig nicht geeignet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 14. Mai 2021

29 K 7636/18

Einen Informationszugangsanspruch hält das Gericht im absoluten Ausnahmefall für ausgeschlossen, „wenn die Erfüllung des Anspruchs einen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbaren Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde oder bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde.“ Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist das Gericht hier ausgegangen, insbesondere deshalb, da hier ein besonders umfangreiches Informationsbegehren vorlag, dem eine vergleichsweise kleine Verwaltungseinheit gegenüberstand. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Aussonderungen Personenbezogene Daten Antragsberechtigung Verwaltungsaufwand Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. April 2021

10 C 2.20

Der Ausnahme, nach der die obersten Bundesbehörden nicht informationspflichtige Stellen sind, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, bezieht sich nur auf Informationen, die im Rahmen der Gesetzgebung generiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht weist in Bezug auf eine Rechtsänderung darauf hin, dass das Umweltinformationsgesetz den Zugang zu Informationen, die Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens sind, nur ausschließt, wenn nachteilige Auswirkungen auf das Verfahren zu befürchten sind. Somit kommen beide Vorschriften - das Umweltinformationsgesetz und die Strafprozessordnung - nebeneinander zur Anwendung. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Informationen über Emissionen darstellen, sind nicht geschützt; im Übrigen überwiegt in dem verhandelten Fall das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen. Streitgegenstand sind ein Vermerk und eine Präsentation im Zusammenhang mit CO2-Emissionen eines Herstellers für Kraftfahrzeuge. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

20 F 1.20, Bundesverwaltungsgericht (12.2.2021)

20 F 1.20

Im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ("in-camera"-Verfahren) ist nicht zu klären, ob das Gericht der Hauptsache die Behörde zur Vorlage bestimmter Akten oder sonstiger Unterlagen auffordern müsste. Inhaltlich macht das Bundesverwaltungsgericht Ausführungen zum Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales

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