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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Hamburg am 24. Oktober 2016

17 E 5272/16

Das Verwaltungsgericht untersagt der Antragsgegnerin in einem Eilverfahren, Anlagen zu Verträgen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten können, vor der von ihr zu treffenden Entscheidung zugänglich zu machen. Es bedarf einer Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Antragstellerin und dem Informationsinteresse des betroffenen Unternehmens. Die Antragstellerin hat aber weder gegenüber der Antragsgegnerin noch gegenüber dem Gericht ihr Informationsinteresse näher erläutert. Außerdem muss die Antragsgegnerin einen Verwaltungsakt erlassen, bevor sie in Fällen, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter betroffen sein können, Informationszugang gewährt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung

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