Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 25. Februar 2010

13 K 119/08

Die beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebildete Deutsche Lebensmittel-Kommission unterliegt dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (Behördeneigenschaft). Die Geschäftsordnung der Kommission steht dem Informationszugang zu ihren Protokollen aber nach § 3 Nr. 4 IFG insoweit entgegen, als die Geheimhaltung durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt ist. Dies ist im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis der Fall. Folge der Öffentlichkeit der Diskussion wäre, dass diese nicht oder in informeller Weise erfolgte oder eine Beschlussfassung gänzlich unterbliebe. Wüssten die Mitglieder um eine spätere Freigabe der Niederschriften, hielten sie sich bereits in der Beratung zurück. Das Beratungsgeheimnis gilt daher auch nach Abschluss der Beratung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 13. Januar 2011

13 K 3033/09

Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss, bestimmte Auskünfte im Zusammenhang mit der Änderung des Therapiehinweises für ein Arzneimittel zu erteilen. Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt das Geheimhaltungsinteresse der Mitglieder eines Ausschusses der Beklagten bezüglich deren Namen, Titel, akademischen Grad sowie Funktionsbezeichnung. Die Beratungen des Gremiums waren mit dem Beschluss zu dem Therapiehinweis abgeschlossen und sind somit nicht mehr schutzwürdig; auch ist keine Beeinträchtigung künftiger Beratungen zu erwarten. Das Schutzgut der Vertraulichkeit der Beratung ist nicht schon bei einer versuchten Einflussnahme gefährdet, sondern erst, wenn das Ausschussmitglied dieser Versuchung unterliegt. Fachkompetente Vertreter ihrer Disziplin lassen sich aber nicht durch die befürchtete öffentliche Kritik in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen. Der tatsächliche Protokollinhalt erlaubt zudem keinen Rückschluss auf das Verhalten einzelner Teilnehmer. Dies gilt nicht für das Votum der Patientenvertreter. Das Urteil enthält eine ausführliche Bestimmung des Begriffs der Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der bejahten Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 25. Juni 2015

13 K 3809/13

Die Klage eines Verlagshauses auf Einsicht in die Akten des Verteidigungsministeriums zu dem ehemaligen Soldaten und NSU-Mitglied Uwe Mundlos weist das Verwaltungsgericht ab. Bei den Unterlagen handelt es sich teilweise um Disziplinarakten von Soldaten, für die der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nicht eröffnet ist. Im Übrigen kommen Ausnahmetatbestände dieses Gesetzes zum Tragen: Obwohl die Klägerin sich nicht an den Militärischen Abschirmdienst, gegenüber dem das Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch eröffnet, gewandt hat, sondern an das Ministerium, stellt das Gericht fest, dass die entsprechende Ausnahmevorschrift des Gesetzes auch Anwendung findet, wenn Akten eines Nachrichtendienstes an eine weitere Behörde weitergegeben wurde. Zudem wirkt der Schutz für personenbezogene Daten auch auf Daten bereits verstorbener Personen. Auch steht die Einstufung mancher Unterlagen als Verschlusssache der Einsichtnahme entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Sicherheitsaspekte Verteidigung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 25. Februar 2016

13 K 3138/15

Bei dem Berufsgeheimnis aus der Bundesrechtsanwaltsordnung handelt es sich um eine spezielle Geheimhaltungspflicht, die eine Offenlegung auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes ausschließt. Die antragsgegenständliche Kommunikation des Prozessbevollmächtigten der Bundesnetzagentur mit dem Gericht und die Informationen der Bundesnetzagentur darüber ("Anraten des Gerichts") ist damit geheimzuhalten. Darüber hinaus befasst sich das Verwaltungsgericht mit der Frage, inwieweit eine sachliche Äußerung eines Berichterstatters über die Erfolgsaussichten eines Verfahrens als personenbezogene Daten zu werten sind. Es verneint dies mit dem Hinweis, Gegenstand der personenbezogenen Daten muss der Betroffene (hier der Berichterstatter) selbst sein. Auch stellt es im Hinblick auf die Bitte des Klägers, mitzuteilen, worin das Anraten des Gerichts besteht, fest, dass kein Anspruch besteht, eine nicht vorhandene "Aufzeichnung" einer nicht körperlich existierenden amtlichen Information herzustellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 1. Dezember 2016

13 K 2824/15

Das Verwaltungsgericht Köln stellt fest, dass dem Informationsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Berufsgenossenschaft weder das Sozialgeheimnis, der Schutz wirtschaftlicher Interessen der Sozialversicherungen oder von personenbezogenen Daten entgegensteht. Die insolvenzrechtlichen Auskunftsansprüche des Klägers gegenüber der Insolvenzschuldnerin aus der Insolvenzordnung stellen keine vorrangigen Regelungen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen

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