Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 1 of 1
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 8. November 2007

T-194/04

Beantragt die Öffentlichkeit den Zugang zu Dokumenten, für die personenbezogene Daten übermittelt werden müssen, so richtet sich die rechtliche Würdigung nach der Transparenzverordnung mit der Folge, dass die Notwendigkeit der Verarbeitung im Sinne der Verordnung Nr. 45/2001 entfällt.Grundsätzlich steht dem von der Übermittlung der personenbezogenen Daten Betroffenen ebenso wenig ein Widerrufsrecht nach der Verordnung Nr. 45/2001 zu. Allerdings sind deren Bestimmungen im Lichte der Grundrechte zu betrachten. Bei einer Teilnahme im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Vertreter einer Vereinigung stellt die Offenlegung des Namens keinen Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen natürlichen Person dar. Die Ausnahmevorschrift zum Schutz von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten soll nicht die Untersuchungstätigkeiten an sich, sondern deren Zweck schützen. Ist das Verfahren bereits eingestellt, kann ein Zweck nicht mehr vereitelt werden, so dass die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift nicht erfüllt sein können. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

1 - 1 of 1

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: