Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 5. Mai 2017

15 A 1578/15

Das Oberverwaltungsgericht ändert das angefochtene Urteil der Vorinstanz über die Einsicht in die Akten des Verteidigungsministeriums zu dem ehemaligen Soldaten und NSU-Mitglied Uwe Mundlos teilweise; somit sind Teile der Unterlagen offen zu legen. Zwar erstreckt sich die Bereichsausnahme der Nachrichtendienste vom Anspruch auf Informationszugang auch auf die dem Verteidigungsministerium vorliegenden Unterlagen des Militärischen Abschirmdienstes. Auch verhindert eine spezialgesetzliche Geheimhaltungsvorschrift den Zugang zu Disziplinarakten. Bezüglich der übrigen streitgegenständlichen Personalakten steht der Offenlegung aber kein Ausnahmetatbestand entgegen: Die Ausnahme von Verschlusssachen greift nicht, da deren materielle Geheimhaltungsbedürftigkeit zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung nicht ersichtlich ist. Die Durchführung des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages erfüllt nicht die Voraussetzungen von Gerichts- und bestimmten Verwaltungsverfahren, deren Durchführung durch das Informationsfreiheitsgesetz geschützt ist. Nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr erkennt das Oberverwaltungsgericht zudem nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Schutz besonderer Verfahren Sicherheitsaspekte Verteidigung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 29. Juni 2017

7 C 24.15

Einem Journalisten wird Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter eines Bundesministeriums in der NS-Zeit gewährt, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind. Der postmortale Persönlichkeitsschutz gebietet es - anders als von der Vorinstanz entschieden - nicht, den Zugang zu diesen Unterlagen während eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Tod zu sperren. Die Herausgabe von Angaben zu noch lebenden Mitarbeitern steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung der Betroffenen. Ein entsprechendes Drittbeteiligungsverfahren ist immer dann durchzuführen, wenn ein Versagungsgrund durch eine solche Einwilligung überwunden werden kann. Das Urteil befasst sich ausführlich mit dem Personalaktenbegriff sowie mit dem Verhältnis zwischen Informationsfreiheitsgesetz und dem Bundesbeamtengesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz erstreckt seinen Regelungswillen auch auf die hier relevanten Personalaktendaten, beide gesetzlichen Bestimmungen stehen also nebeneinander. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt auch presserechtliche Erwägungen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Aussonderungen Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 4. Mai 2017

12 B 5.16

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die Einsicht in das Verlaufsprotokoll einer Beratung des Bundeskabinetts zu einem Gesetzentwurf aus Gründen der Vertraulichkeit der Beratung und des Schutzes des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung abzulehnen ist. Über die Offenlegung der Teilnehmerliste kann jedoch - anders als vom Verwaltungsgericht festgestellt - nicht ohne Einwilligung der betroffenen Personen entschieden werden. Daher verpflichtet das Oberverwaltungsgericht die Behörde zur erneuten Entscheidung unter Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens. Das Urteil enthält eine Auseinandersetzung mit den Erfordernissen an ein überwiegendes Informationsinteresse des Antragstellers. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: