Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg am 12. Dezember 2012

6 E 12.994

Voraussetzung für eine Information der Öffentlichkeit nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ist die konkrete Nennung eines Lebensmittels (oder Futtermittels) oder einer Gruppe von Lebensmitteln bei denen ein lebensmittelrechtlicher Verstoß vorliegt; allgemeine Hygienemängel einer Gaststätte reichen nicht. Bei der Feststellung eines nicht nur unerheblichen Ausmaßes eines Verstoßes sowie bei der Prognose eines zu erwartenden Bußgeldes von mindestens 350,00 Euro dürfen nur diejenigen lebensmittelrechtlichen Verstöße einfließen, die sich spezifisch auf die zu nennenden Lebensmittel beziehen; allgemeine Hygienemängel dürfen nicht berücksichtigt werden. Das Gericht sieht keine grundsätzlichen Bedenken im Hinblick auf höherrangiges EU-Recht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Veröffentlichung von Informationen

Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Gerichtsbescheid: Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg am 3. Januar 2013

4 K 12.458

Das Gericht lehnt die Bekanntgabe von Umweltinformationen unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Recyclinghofs ab. Die Entscheidung beschäftigt sich eingehend mit den Begriffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und berechtigte Interessen. Anders als bei Angaben über die Kapazität einer Anlage, sind Daten über die Menge angelieferter Materialien ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kommt in der Abwägung mit öffentlichen Interessen an der Bekanntgabe erhebliches Gewicht zu, da sie vom Schutzbereich der Artikel 12 und 14 Grundgesetz umfasst sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung

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