Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Hamburg am 17. Dezember 2013

3 Bf 236/10

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die vorinstanzliche Entscheidung, nach der dem Kläger - einem Insolvenzverwalter - kein Anspruch auf Einsichtnahme in die den Insolvenzschuldner betreffende finanzbehördliche Vollstreckungsakte zusteht. Es begründet dies mit dem Ausschlusstatbestand des Hamburgischen Transparenzgesetzes für Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung. Damit sind alle Vorgänge der Steuerverwaltung umfasst, die mit der Steuerforderung im konkreten Einzelfall zusammenhängen, also auch Vollstreckungsvorgänge. Das Oberverwaltungsgericht begründet ausführlich, weshalb es einem weiten Verständnis dieser Regelung den Vorzug vor einer engen Auslegung gibt. Der in Rede stehende Ausnahmetatbestand war in dem zum Zeitpunkt der Antragstellung noch geltenden Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz als Ausnahme vom Anwendungsbereich formuliert, doch wurde die Begründung wortgleich in die Begründung zum inzwischen in Kraft getretenen Transparenzgesetz übernommen, so dass es sich im Ergebnis um eine unveränderte Regelungsintention handelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

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