Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 28. Januar 2013

9 S 2423/12

Der Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung entfällt nicht deshalb, weil bereits eine Veröffentlichung des Ergebnisses einer Kontrolle nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch stattgefunden hat, denn mit der Fortsetzung der Veröffentlichung wird deren Prangerwirkung perpetuiert und vertieft. Die den Eingriff in Grundrechte des Betroffenen rechtfertigende Befugnisnorm des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs zur Veröffentlichung von Informationen begegnet erheblichen Bedenken im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht. Der Senat hat Zweifel, dass die Befugnisnorm dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügt, da weder die Dauer der Veröffentlichung, noch eine Hinweispflicht der Behörde und eine Abwägung widerstreitender Interessen geregelt sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 17. Dezember 2020

10 S 3000/18

Einsicht in die Bauakte eines Nachbarn zur Statik der Terrasse: Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten (Sachbezug) nach § 5 Abs. 1 Alt. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt, wenn und soweit der Informationszugang zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner geboten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 10. Mai 2011

1 S 570/11

Ein Pressevertreter begehrt von einem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt die Mitteilung der Titel der Kinderzeitschriften, denen gesundheitsschädliche Beigaben beigefügt waren. Dem presserechtlichen Auskunftsanspruch steht nicht entgegen, dass der Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz erfüllt werden könnte. Der Verbraucherinformationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz schränkt den Informationsanspruch der Presse nach dem Pressegesetz nicht ein; die Regelungen ergänzen sich vielmehr. Der Gerichtshof beschäftigt sich ausführlich mit der Interessenabwägung im Rahmen des Pressegesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

Umweltinformationsgesetz (Bund), Umweltinformationsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 16. Oktober 2014

10 S 2043/14

Der Ablehnungsgrund des Umweltinformationsgesetzes betreffend die Offenbarung personenbezogener Daten ist eine bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelung, die im Rahmen ihres Regelungsbereichs dem Landesdatenschutzgesetz als besondere Rechtsvorschrift vorgeht; die Bestimmungen der Datenschutzgesetze sind aber zur Auslegung und Ergänzung heranzuziehen. Die E-Mail-Postfach-Daten eines Ministerpräsidenten betreffen Einzelangaben über dessen sachliche Verhältnisse - dessen Kommunikation mit Dritten - und sind personenbezogene Daten. Durch die Bekanntgabe personenbezogener Daten werden die Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt, wenn dieser nach Wegfall des Speicherungszwecks einen Anspruch auf Löschung der Daten hat, weil andernfalls die strikte Zweckbindung der Datenerhebung durch öffentliche Stellen ins Leere liefe. Ob das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe von Umweltinformationen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen trotz erheblicher Beeinträchtigung seiner Interessen überwiegt, ist aufgrund einer einzelfallbezogenen Gesamtabwägung zu beurteilen (hier verneint). (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Bestimmtheit des Antrags

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: