Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 18. Januar 2022

11 K 1571/20

Eine Universität hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben in Bezug auf die Bestellung eines späteren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten zum Honorarprofessor. Das Gericht bestätigt den Anspruch auf Zugang zu den Namen der bestellten Gutachter auch ohne deren Einwilligung. Ein Zugang zu den Gutachten selbst wurde verneint, da die Wissenschaftsfreiheit betroffen sei und somit die Ausnahme nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg greife. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 18. August 2020

13 K 4994/19

Beim Informationszugang im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauprojekten stellt das Gericht ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse fest. Das öffentliche Interesse überwiegt auch bei einem Nachteil für den Wettbewerb eines Unternehmens und Geheimhaltungsinteresse eines Dritten. Die Transparenz stellt bei sachgerechter Verwendung öffentlicher Gelder den Sinn und Zweck des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg dar. Vertragspartner der öffentlichen Hand (Verwaltung) setzen sich dem Risiko aus, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 5. August 2011

2 K 765/11

Bürokommunikationsnummern von Bearbeitern sind grundsätzlich nicht geschützt, es sei denn, im konkreten Fall erfordert die persönliche Schutzbedürftigkeit des Amtsträgers eine Geheimhaltung. Das Verwaltungsgericht stellt im vorliegenden Fall fest, dass die Entscheidung zur Verweigerung der Herausgabe des Telefon- und E-Mail-Verzeichnisses einer Arbeitsagentur ermessensfehlerhaft war und verpflichtet die Behörde zur erneuten Entscheidung. Insbesondere fehlt es an der Abwägung des Informationsinteresses des Klägers mit dem ggf. bestehenden Geheimhaltungsinteresse wegen einer Gefährdung der persönlichen Sicherheit oder anderer Beeinträchtigungen der betroffenen Mitarbeiter. Zur Rechtsprechung den Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten betreffend siehe höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2016 (7 C 20.15, 7 C 23.15, 7 C 27.15, 7 C 28.15). (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Prozessuales

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 4. Dezember 2012

5 K 3056/12

Ein Gaststättenbetreiber begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige Entfernung und Unterlassung einer bereits erfolgten Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch im Internet. Das Gericht untersagt die Veröffentlichung. Ein Anordnungsgrund besteht auch wenn die Veröffentlichung bereits erfolgt ist, da die Folgen und der Schaden der Internetveröffentlichung auch im Hauptsacheverfahren nicht rückgängig gemacht werden können. Der Wortlaut des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs legt nahe, dass es nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung ermächtigt, nicht zu allgemeinen Warnungen. Das Gericht geht davon aus, dass nach dem Gesetz keine (zwingende) Pflicht der Behörde zur Veröffentlichung genereller Verstöße gegen hygienische Anforderungen besteht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: