Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 16. Januar 2008

5 K 130/05

Ob der Kläger einen Anspruch auf Zugang hat, richtet sich nach dem Recht, das zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gilt; unerheblich ist deshalb, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung das Saarländische Umweltinformationsgesetz noch nicht in Kraft getreten war. Der Kläger hat einen Anspruch auf Einsichtnahme in das sein Anwesen betreffende Grubenbild einschließlich der Erstellung von Kopien aus diesen Unterlagen. Bei diesen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die Frage des Eigentums an den das Grubenbild wiedergebenden Unterlagen spielt für das Bestehen des umweltinformationsrechtlichen Zugangsanspruchs keine Rolle. Das Bundesberggesetz ist hinsichtlich der Frage des Zugangs zu Umweltinformationen kein Spezialgesetz, sondern tritt hinter dem erst später in Kraft getretenen Umweltinformationsgesetz zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Fotokopien

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 23. Januar 2008

7 E 3280/06

Die Klägerin begehrte gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zugang zu Informationen aus einem Verfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende, abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Beklagten nicht ausreicht, um den Informationszugang zu verweigern. Die im Wertpapierhandelsgesetz enthaltene Verschwiegenheitspflicht bezweckt die Wahrung der berechtigten Interessen der beaufsichtigten Institute und ihrer Kunden. Der Anwendungsbereich dieser Vorschriften erfasst aber nicht sämtliche Erkenntnisse, die bei der Beklagten im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit anfallen. Tatsachen, deren Geheimhaltung allein im Interesse der Beklagten liegen, werden von der Verschwiegenheitspflicht des Wertpapierhandelsgesetzes (oder auch des Gesetzes über das Kreditwesen) nicht erfasst. Der Informationsanspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes besteht zudem auch dann, wenn die Geheimhaltung nach Wertpapierhandelsgesetz nicht oder nicht mehr geboten ist. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von personenbezogenen Daten ist zu gewährleisten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Urheberrecht Aufsichtsaufgaben

Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Hannover am 29. Januar 2008

4 A 6774/08

Durch die Herausgabe von Erfassungsbögen über Vogelarten werden keine Urheberrechte der ehrenamtlichen Kartierer verletzt, da die Werke keine "schöpferische Eigentümlichkeit" aufweisen. Auch liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Datenschutzinteressen dieser Personen vor. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Münster am 7. März 2008

1 K 560/07

Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Aussonderung personenbezogener Daten aus einer Baugenehmigungsakte. Als personenbezogen sind auch Grundstücksbezeichnungen zu sehen, da sie einen Rückschluss auf die Person des Grundstückseigentümers oder -nutzers zulassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 26. März 2008

12 E 115/08

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der Sozialdatenschutz des § 65 Achtes Buch Sozialgesetzbuch den Zugangsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen sperrt. Der Beschluss befasst sich im Wesentlichen mit sozialrechtlichen Bestimmungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Aachen am 9. September 2008

2 K 213/06

Das bundesrechtliche Weitergabeverbot des § 65 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe) geht als besondere Rechtsvorschrift über den Zugang zu anvertrauten Sozialdaten dem durch das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vermittelten Informationszugang vor und sperrt auch insoweit das Akteneinsichtsbegehren. Das Urteil befasst sich im Wesentlichen mit sozialrechtlichen Bestimmungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof am 7. Oktober 2008

5 BV 07.2162

Die beantragte Offenlegung der Namen und Adressen sämtlicher bei einem Träger der Sozialversicherung versicherten Mitglieder ist geeignet, wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen. Der entsprechende Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes greift auch ein, wenn eine weitgehende Monopolstellung im Kernbereich des Versicherungsträgers besteht. Der Herausgabe der Mitgliederdaten natürlicher Personen steht der Sozialdatenschutz entgegen. Außerdem bezweifelt der Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf eine derartige Adressensammlung die Vereinbarkeit der kommerziellen Interessen des Antragstellers mit den Transparenzzielen des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Informationsweiterverwendungsgesetz kommt als Anspruchsgrundlage nicht in Frage. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 22. Oktober 2008

2 A 29.08

Der Schutz des geistigen Eigentums steht der Herausgabe zum Fragebogen einer Studie sowie zu den auf einer Tagung verwendeten Vortragsfolien des Robert-Koch-Instituts entgegen. Beide Unterlagen stellen ein vom Urheberrecht geschütztes (wissenschaftliches) Schriftwerk dar. Die Studie sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen und dann veröffentlicht werden, so dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Veröffentlichungsinteresse nicht gegeben war. Das Urheberrecht kann auch solche amtliche Werke, die noch nicht im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, schützen. Auch handelt es sich um vertraulich erhobene Daten, an deren vertraulicher Behandlung die Betroffenen weiterhin ein Interesse haben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 23. Oktober 2008

13 K 4705/06

Das zuständige Bundesministerium muss über einen Antrag neu entscheiden, Informationen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen herauszugeben. Auf das Informationsbegehren ist das Umweltinformationsgesetz anwendbar, weil Agrarsubventionen sich auf die Umwelt auswirken könnten. Es verdrängt das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Das Ministerium muss aber unter Anhörung der Betroffenen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Namen und dem Interesse der Subventionsempfänger an der Vertraulichkeit (personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse) abwägen. Siehe auch folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Köln, 13 K 5055/06, 23.10.2008 und Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 668/06, 24.08.2007. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 23. Oktober 2008

13 K 5055/06

Das zuständige Bundesministerium muss über einen Antrag neu entscheiden, Informationen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen herauszugeben. Auf das Informationsbegehren ist das Umweltinformationsgesetz anwendbar, weil Agrarsubventionen sich auf die Umwelt auswirken könnten. Es verdrängt das allgemeinere Informationsfreiheitsgesetz. Das Ministerium muss aber unter Anhörung der Betroffenen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Namen und dem Interesse der Subventionsempfänger an der Vertraulichkeit (personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse) abwägen. Siehe auch folgende Entscheidungen: Verwaltungsgericht Köln, 13 K 4705/06, 25.11.2008 und Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 668/06, 24.08.2007. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

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