Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 4 of 4
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 15. März 2013

2 K 172.12

Einer Auskunft über die Geschäftsführervergütung bei der Beklagten - ein beliehenes Unternehmen, das öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt - steht der Schutz personenbezogener Daten bzw. die fehlende Einwilligung der Geschäftsführer entgegen. Da es in dem fraglichen Jahr nur zwei Geschäftsführer gegeben hat, entfällt dieser Schutzbedarf nicht durch die Angabe einer Summe der gezahlten Geschäftsführergehälter. Für andere Dokumente fehlt der Beklagten die Verfügungsberechtigung, weil der Informationsberechtigte dieselben Unterlage auch bei der Stelle beantragt hat, die sie erstellt hat. Offenzulegen sind hingegen die Namen der Verfasser von Prüfberichten, soweit es sich um juristische Personen handelt, sowie weitere Dokumente. In Bezug auf diese geht das Verwaltungsgericht auf verschiedene Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes ein, die es jedoch nicht für einschlägig hält. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Zuständigkeit Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 9. März 2015

12 N 44.13

Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Es stellt fest, dass diese zu recht entschieden hat, dass der Schutz personenbezogener Daten bzw. die fehlende Einwilligung der Geschäftsführer der Beklagten - einem beliehenen Unternehmen, das öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt - entgegensteht. Auch bestätigt das Oberverwaltungsgericht die Ablehnung des Informationszugangs aufgrund der fehlenden Verfügungsberechtigung der Beklagten für bestimmte Unterlagen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Personenbezogene Daten Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 17. März 2016

7 C 2.15

Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Urteil der Vorinstanz auf und verweist die Sache an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück. Die Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen bestimmen sich bei außerordentlich umfangreichen Aktenbeständen nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetzes. Außerdem leidet die vorgenommene Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Klägers und den schutzwürdigen Interessen Dritter an Mängeln. Aus der unzureichenden Darlegung der fortbestehenden Wettbewerbsrelevanz unternehmensbezogener Informationen durfte das Oberverwaltungsgericht zudem nicht ohne vorherige Drittbeteiligung schließen, dass dieser Ausschlussgrund nicht vorliegt. Es hätte die Beklagte mangels Spruchreife nur zur Neubescheidung verpflichten müssen. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorhandensein einer Information ist der Eingang des Antrags auf Informationszugang bei der aktenführenden Stelle. Danach darf sie die Unterlagen weder weggeben noch vernichten. Dies betrifft auch die Abgabe an das Bundesarchiv. Die informationspflichtige Behörde muss sich die Unterlagen gegebenenfalls im Wege der Amtshilfe vorübergehend wieder übermitteln lassen, um den Informationszugangsanspruch zu prüfen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Aussonderungen Zuständigkeit Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Bundesverfassungsgericht am 20. Juni 2017

1 BvR 1978/13

Das Bundesverfassungsgericht verwirft eine gegen das Bundesarchiv gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen Verweigerung der Offenlegung von Akten, die sich im Besitz des Archivs der Stiftung einer politischen Partei befinden. Da diese Akten nie an das Bundesarchiv gelang sind, muss sich die Beschwerdeführerin zunächst an die für die Aktenführung zuständige Behörde halten. Ob und inwieweit dieser eine Wiederbeschaffungspflicht zukommt, überlässt das Bundesverfassungsgericht einer fachgerichtlichen Klärung. Gleichzeitig stellt es fest, dass die Informationsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen schützt, wenn eine im staatlichen Verantwortungsbereich liegende Informationsquelle auf Grund rechtlicher Vorgaben zur öffentlichen Zugänglichkeit bestimmt ist. Legt der Gesetzgeber die grundsätzliche Zugänglichkeit von staatlichen Vorgängen und damit zugleich deren Öffnung als Informationsquelle fest, wird in diesem Umfang auch der Schutzbereich der Informationsfreiheit eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz eröffnet grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Zuständigkeit

1 - 4 of 4

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: