Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

7 C 17.08

Das Bundesverwaltungsgericht bittet den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung im Hinblick auf die Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie. Unter anderem möchte es wissen, ob die Ausnahme gesetzgebender Tätigkeiten nur auf die Gesetzgebungsorgane (Parlament) oder auch auf den mitwirkenden Bereich (Regierung) anwendbar ist, ob diese Ausnahme nur für solche Stellen zum Tragen kommt, für die kein Überprüfungsverfahren vorgesehen ist, ob diese Ausnahme nur bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens reicht, ob die Ausnahme der Vertraulichkeit eine besondere gesetzliche Bestimmung der Vertraulichkeit erfordert und ob ein allgemeiner ungeschriebener Rechtsgrundsatz der Nichtöffentlichkeit von Verwaltungsverfahren eine solche Bestimmung darstellt. Hintergrund sind Entscheidungen der Vorinstanzen über eine Klage, in der es um Informationen des Bundesumweltministeriums über die Auslegung der Zuteilungsregel für Emissionsberechtigungen (Zuteilungsgesetz) geht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 28. Oktober 2021

10 C 3.20

Zwar kann eine Twitter-Direktnachricht amtliche Informationen beinhalten, sie ist jedoch nur dann amtlich im Sinne des Begriffsverständnisses des Informationsfreiheitsgesetzes, wenn ihre Aufzeichnung und nicht lediglich ihr Inhalt amtlichen Zwecken dient. Dies ist dann der Fall, wenn ihr Inhalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Aktenführung aktenrelevant ist. Mit dieser Feststellung im Rahmen einer Sprungrevision ändert das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. April 2021

10 C 2.20

Der Ausnahme, nach der die obersten Bundesbehörden nicht informationspflichtige Stellen sind, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, bezieht sich nur auf Informationen, die im Rahmen der Gesetzgebung generiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht weist in Bezug auf eine Rechtsänderung darauf hin, dass das Umweltinformationsgesetz den Zugang zu Informationen, die Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens sind, nur ausschließt, wenn nachteilige Auswirkungen auf das Verfahren zu befürchten sind. Somit kommen beide Vorschriften - das Umweltinformationsgesetz und die Strafprozessordnung - nebeneinander zur Anwendung. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Informationen über Emissionen darstellen, sind nicht geschützt; im Übrigen überwiegt in dem verhandelten Fall das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen. Streitgegenstand sind ein Vermerk und eine Präsentation im Zusammenhang mit CO2-Emissionen eines Herstellers für Kraftfahrzeuge. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2020

10 C 25.19

Herr des Geheimnisses ist allein der Auftraggeber. Handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle nach dem Informationsfreiheitsgesetz, kann diese sich nicht auf die speziell geregelte Verschwiegenheitspflicht eines in ihrem Auftrag tätigen Wirtschaftsprüfers berufen. Eine amtliche Tätigkeit übt ein Bearbeiter auch dann aus, wenn er in behördlichem Auftrag tätig wird. Nicht als Bearbeiter einzustufen ist jemand, der im Rahmen unterstützender Sekretariatstätigkeiten ohne eigene Gestaltungsmöglichkeit mit Unterlagen umgeht. Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich außerdem mit der Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vertraulich erhobener oder übermittelter Information auseinander. Es stellt fest, dass die Vertraulichkeit nur bei einem berechtigten Interesse geschützt sein soll bzw. wenn die Behörde in besonderem Maße auf eine vertrauliche Übermittlung angewiesen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Umweltinformationsgesetz (Niedersachsen), Verbraucherinformationsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 30. Januar 2020

10 C 11.19

Ein Tierschutzverein begehrte von der Aufsichtsbehörde erfolglos Einsicht in deren Akten über die Kontrolle von Tiertransporten zur beigeladenen Schlachterei. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verpflichtete die Beklagte zur Akteneinsicht auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes, das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen jedoch nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet hingegen, dass ein Anspruch auf Zugang zu Informationen über behauptete Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen weder nach dem Umweltinformations- noch nach dem Verbraucherinformationsgesetz besteht, und weist die Klage ab. Das Merkmal der Umwelt erfasst u. a. Tiere als Teil der natürlichen Lebensräume und die Artenvielfalt, tierschutzrechtliche Belange aber nicht. Somit handelt es sich nicht um Umweltinformationen. Das Verbraucherinformationsgesetz berücksichtigt Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ebenfalls nicht. Sein Zweck ist der Verbraucherschutz und nicht der Tierschutz. Lebende Tiere sind regelmäßig keine Lebensmittel. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 18. Oktober 2005

7 C 5.04

Im Rahmen eines Verfahrens zur Sprungrevision stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Standortverwaltung der Bundeswehr eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes ist. Das gegenteilige Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird damit aufgehoben; der Beklagte wird verpflichtet, Einsicht in den Vertrag über die Mitbenutzung eines Übungsplatzes durch einen Fallschirmsportspringerclub zu gewähren. In der Zwischenzeit war das Umweltinformationsgesetz des Bundes in Umsetzung einer novellierten Richtlinie neu gefasst und sein Anwendungsbereich erweitert worden. Das Gericht urteilt zudem, dass Unterlagen nicht von der Informationspflicht ausgenommen sind, welche die fiskalische Tätigkeit einer Behörde betreffen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Fiskalische Interessen

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 23. Februar 2017

7 C 16.15

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz. Informationen, die im Zusammenhang mit der Planung eines Schienenwegs für die S-Bahn stehen, sind als Umweltinformationen einzustufen, soweit sie dem Bau des Schienenweges weiter dienen. Die klagende Gemeinde ist auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes anspruchsberechtigt. Die Klagegegnerin, eine Tochter der Deutschen Bahn AG, ist, da es sich um die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe im Zusammenhang mit der Umwelt handelt und sie der Kontrolle des Bundes unterliegt, informationspflichtige Stelle im Sinne des Gesetzes. Das Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses wurde nicht hinreichend dargelegt. Insbesondere weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass das berechtigte Interesse an einer Nichtverbreitung unternehmensbezogener Tatsachen mit fortschreitendem Zeitablauf abnehmen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

Landestransparenzgesetz (Rheinland-Pfalz), Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz), Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 28. Juli 2016

7 C 7.14

Im Revisionsverfahren setzt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Auswirkung von Rechtsänderungen, auseinander, die nach Erlass des Berufungsurteils eintreten. Hintergrund ist unter anderem eine Vorschrift des Transparenzgesetzes Rheinland-Pfalz, die ausdrücklich festlegt, dass auch über vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellte Anträge nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes zu entscheiden ist. Insoweit verweist das Bundesverwaltungsgericht das Urteil an die Vorinstanz zurück. Außerdem bejaht das Bundesverwaltungsgericht, dass sich der Gesetzgeber mit der Missbrauchsregelung im Rahmen der vom Unionsrecht gesetzten Grenzen bewegt hat. Der Kläger hatte Zugang zu sicherheitstechnischen Unterlagen eines Pharmaunternehmens beantragt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Drittbetroffenheit Begriffsbestimmung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 29. Juni 2016

7 C 32.15

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Unterlagen eines Verfahrens vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten im Fall „Atomausstieg Bundesregierung gegen Vattenfall“ müssen somit nicht offengelegt werden. Internationale Beziehungen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes sind auch solche der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union. Das Gesetz räumt der informationspflichtigen Stelle einen Beurteilungsspielraum in der Frage ein, was nachteilige Auswirkungen auf dieses Schutzgut sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 14. April 2016

7 C 12.14

Auch solche Informationen, die eine Behörde von sich aus veröffentlicht und damit allgemein zugänglich macht, unterfallen der Anwendbarkeit des Informationsweiterverwendungsgesetzes, und zwar ohne dass daran ein individueller Informationszugangsanspruch auf der Grundlage beispielsweise eines Informationsfreiheitsgesetzes bestehen muss. Konkret geht es um Ausschreibungstexte für öffentliche Aufträge, die von der zuständigen Stelle über eine von Dritten betriebene Vergabeplattform im Internet veröffentlicht werden. Die Texte müssen im Ergebnis des Urteils allen Interessenten unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: