Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Beschluss: Landgericht Berlin am 11. Februar 2014

15 O 58/14

Die Entscheidung des (Zivil)Gerichts beschäftigt sich mit der Frage eines urheberrechtlichen Verbots der Veröffentlichung eines nach dem IFG (Bund) herausgegebenen Dokuments. Hintergrund war die Abmahnung der Betreiber der Plattform Frag den Staat durch das Bundesinnenministerium, welches die Veröffentlichung eines internen Vermerks als Urheberrechtsverstoß ansah. Das Rechtsgutachten des Bundesinnenministeriums betreffend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der 5%-Sperrklausel unterfällt nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Die Urheberrechtsfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials. Die in dem Vermerk enthaltenen Schlussfolgerungen sind danach nicht schutzwürdig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: