Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

7 C 17.08

Das Bundesverwaltungsgericht bittet den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung im Hinblick auf die Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie. Unter anderem möchte es wissen, ob die Ausnahme gesetzgebender Tätigkeiten nur auf die Gesetzgebungsorgane (Parlament) oder auch auf den mitwirkenden Bereich (Regierung) anwendbar ist, ob diese Ausnahme nur für solche Stellen zum Tragen kommt, für die kein Überprüfungsverfahren vorgesehen ist, ob diese Ausnahme nur bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens reicht, ob die Ausnahme der Vertraulichkeit eine besondere gesetzliche Bestimmung der Vertraulichkeit erfordert und ob ein allgemeiner ungeschriebener Rechtsgrundsatz der Nichtöffentlichkeit von Verwaltungsverfahren eine solche Bestimmung darstellt. Hintergrund sind Entscheidungen der Vorinstanzen über eine Klage, in der es um Informationen des Bundesumweltministeriums über die Auslegung der Zuteilungsregel für Emissionsberechtigungen (Zuteilungsgesetz) geht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 5. Mai 2022

10 C 1.21

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen die Entscheidung der Vorinstanz als unbegründet zurück. Gegenstand des Verfahrens waren die Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen. Sie sind grundsätzlich offenzulegen - allerdings, wie die Vorinstanz zu Recht festgestellt hatte, mit Ausnahmen personenbezogener Daten sowie urheberrechtlich geschützter Anlagen. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2020

10 C 25.19

Herr des Geheimnisses ist allein der Auftraggeber. Handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle nach dem Informationsfreiheitsgesetz, kann diese sich nicht auf die speziell geregelte Verschwiegenheitspflicht eines in ihrem Auftrag tätigen Wirtschaftsprüfers berufen. Eine amtliche Tätigkeit übt ein Bearbeiter auch dann aus, wenn er in behördlichem Auftrag tätig wird. Nicht als Bearbeiter einzustufen ist jemand, der im Rahmen unterstützender Sekretariatstätigkeiten ohne eigene Gestaltungsmöglichkeit mit Unterlagen umgeht. Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich außerdem mit der Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vertraulich erhobener oder übermittelter Information auseinander. Es stellt fest, dass die Vertraulichkeit nur bei einem berechtigten Interesse geschützt sein soll bzw. wenn die Behörde in besonderem Maße auf eine vertrauliche Übermittlung angewiesen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 13. Dezember 2018

7 C 19.17

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt im Ergebnis die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die Einsicht in das Verlaufsprotokoll einer Beratung des Bundeskabinetts zu einem Gesetzentwurf abzulehnen ist. Ablehnungsgrund ist der Schutz des exekutiven Kernbereichs. Anders als das Oberverwaltungsgericht entscheidet das Bundesverwaltungsgericht aber, dass die Betroffenen einer Offenlegung der Teilnehmerliste für die Kabinettberatung nicht zustimmen müssen. Wenn schon jeglicher Sachbearbeiter kein schutzwürdiges Interesse daran hat, dass die personenbezogenen Daten, die mit seiner dienstlichen Tätigkeit in einem konkreten Vorgang zusammenhängen, vertraulich bleiben, muss dies erst recht für die ranghohen und exponierten Teilnehmer an einer Kabinettsitzung gelten. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 31. August 2009

20 F 10.08

Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht gleichsam automatisch zur Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren. Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, hängt vom Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe ab (Leitsatz des Gerichts). Dem Begehren des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der behördlichen Vorlageverweigerung kann nicht entsprochen werden, da es an einer förmlich verlautbarten Entscheidung des Gerichts der Hauptsache zur Entscheidungserheblichkeit der nicht zugänglich gemachten Akten (Beweisbeschluss) fehlt. Die Beschwerde des Klägers ist somit unbegründet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 30. März 2017

7 C 19.15

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz behördlicher Beratungen bzw. des exekutiven Kernbereichs liegt im Hinblick auf die Vorgänge des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien betreffend ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Filmförderungsgesetzes nicht vor. Außerdem stellt das Bundesverwaltungsgericht klar, dass sich die Ausnahme zum Schutz vertraulich erhobener oder übermittelter Information lediglich den Schutz des Informanten im Interesse der behördlichen Aufgabenerfüllung bezweckt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 9. Mai 2016

7 C 34.17

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurück. Dieses hatte festgestellt, dass das Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung des Bundeskartellamts auch nach Ergehen der Entscheidung dem Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen unterliegt. Der Prozess der Meinungsbildung wäre gefährdet, wenn das Votum als Diskussionsbeitrag eines Mitglieds der Beschlussabteilung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würde und der getroffenen Entscheidung gegenübergestellt werden könnte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 27. September 2007

7 C 4.07

Die Niederschriften einer nicht öffentlich tagenden kommunalen Grundwasserkommission fallen teilweise unter den Schutz der Vertraulichkeit der Beratungen. Dieser ist sowohl im Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehen als auch in einem formellen Gesetz außerhalb des Umweltinformationsrechts normiert, nämlich in der Kreisordnung, die den Ausschluss der Öffentlichkeit von den Sitzungen der Kommission vorsieht. Da für die Nachprüfung des angefochtenen Urteils die Rechtslage zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung maßgeblich ist, bleibt die noch vom Oberverwaltungsgericht erörterte Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der Umweltinformationsrichtlinie ohne Bedeutung, da die Umsetzung in Landesrecht zwischenzeitlich erfolgt ist. Das Bundesverwaltungsgericht weist damit die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 2. August 2012

7 C 7.12

Zwar gehört ein Ministerium im Rahmen seiner gesetzesvorbereitenden Tätigkeit nicht zu den informationspflichtigen Stellen nach dem Umweltinformationsgesetz; der Anwendungsbereich der entsprechenden Ausnahmevorschrift ist zeitlich aber durch den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens begrenzt. Der Ausnahmetatbestand zum Schutz von Beratungen verweist nicht auf eine anderweitig bestehende gesetzliche Vorschrift über die Vertraulichkeit. Eine Abwägung ist jedoch in jedem Einzelfall geboten. Das Bundesverwaltungsgericht bezieht sich auf die von ihm erbetene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Hintergrund sind Entscheidungen der Vorinstanzen über eine Klage, in der es um Informationen des Bundesumweltministeriums über die Auslegung der Zuteilungsregel für Emissionsberechtigungen (Zuteilungsgesetz und Zuteilungsverordnung) geht. Die Revision ist insoweit erfolgreich, als die Urteile der Vorinstanzen geändert sowie der Bescheid des Bundesumweltministeriums aufgehoben und dieses verpflichtet wird, neu zu entscheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 3. November 2011

7 C 4.11

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz, nach dem die Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben sind. Das Ministerium gehöre zu den zur Auskunft verpflichteten Behörden; eine Unterscheidung zwischen dem Verwaltungs- und Regierungshandeln eines Ministeriums sei nicht vorgesehen. Auch könne die Auskunft nicht mit dem Argument der Erfüllung verfassungsrechtlicher Pflichten oder dem Anspruch auf den Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen verweigert werden. Das Urteil stellt somit fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien gilt; Ausnahmetatbestände des Gesetzes sind eng auszulegen, um dem Gesetzeszweck zu genügen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Schutz besonderer Verfahren Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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