Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 7. April 1998

3 A 180/96

Das Gericht entscheidet, dass eine Liste über die Prüfgebiete hinsichtlich der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Schleswig-Holstein auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes offenzulegen ist. Umweltinformationen über die FFH-Schutzwürdigkeit einer bestimmten Fläche berühren jedoch die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden und sind vom Informationsanspruch ausgenommen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 30. Juni 1995

12 A 170/93

Daten für die Vorausbeurteilung von Umweltauswirkungen einer Maßnahme (Lärmbelastung durch eine geplante Umgehungsstraße) stellen Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes dar. Auf Informationen darüber, wie die Entscheidung zu Stande gekommen ist, trifft dies jedoch nicht zu. Wer etwas wann entschieden hat, kennzeichnet nicht den Zustand der Umwelt oder umweltschützendes Handeln, sondern ist umweltneutral. Behördliche Stellungnahmen unterfallen dem Ausschlusstatbestand der "Vertraulichkeit der Beratung". (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 28. Juli 2004

9 A 440/03

Der Kläger hat keinen Anspruch nach § 4 IFG Schleswig-Holstein auf Einsichtnahme in die REFA-Studie zur Haftraumkontrolle, da diese beim beklagten Landesministerium nicht "vorhanden" im Sinne der Norm ist. Grund hier für ist die fehlenende Verfügungsbefugnis. Diese liegt ausschließlich bei einem Ministerium eines anderen Landes, das der Einsichtnahme mit Verweis auf die Vertraulichkeit der Beratungen nicht zugestimmt hat. Auch die Regelungen des § 9 Nr. 1 IFG Schleswig-Holstein zur Vertraulichkeit stehen dem Informationszugang entgegen. Bei der Studie handelt es sich um eine Liste mit den in einem Haftraum üblichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, die der Vorbereitung einer Länderberatung diente. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern Entwürfe oder Vorarbeiten

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: