Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 25. Februar 2010

13 K 119/08

Die beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebildete Deutsche Lebensmittel-Kommission unterliegt dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (Behördeneigenschaft). Die Geschäftsordnung der Kommission steht dem Informationszugang zu ihren Protokollen aber nach § 3 Nr. 4 IFG insoweit entgegen, als die Geheimhaltung durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt ist. Dies ist im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis der Fall. Folge der Öffentlichkeit der Diskussion wäre, dass diese nicht oder in informeller Weise erfolgte oder eine Beschlussfassung gänzlich unterbliebe. Wüssten die Mitglieder um eine spätere Freigabe der Niederschriften, hielten sie sich bereits in der Beratung zurück. Das Beratungsgeheimnis gilt daher auch nach Abschluss der Beratung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 13. Januar 2011

13 K 3033/09

Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss, bestimmte Auskünfte im Zusammenhang mit der Änderung des Therapiehinweises für ein Arzneimittel zu erteilen. Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt das Geheimhaltungsinteresse der Mitglieder eines Ausschusses der Beklagten bezüglich deren Namen, Titel, akademischen Grad sowie Funktionsbezeichnung. Die Beratungen des Gremiums waren mit dem Beschluss zu dem Therapiehinweis abgeschlossen und sind somit nicht mehr schutzwürdig; auch ist keine Beeinträchtigung künftiger Beratungen zu erwarten. Das Schutzgut der Vertraulichkeit der Beratung ist nicht schon bei einer versuchten Einflussnahme gefährdet, sondern erst, wenn das Ausschussmitglied dieser Versuchung unterliegt. Fachkompetente Vertreter ihrer Disziplin lassen sich aber nicht durch die befürchtete öffentliche Kritik in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen. Der tatsächliche Protokollinhalt erlaubt zudem keinen Rückschluss auf das Verhalten einzelner Teilnehmer. Dies gilt nicht für das Votum der Patientenvertreter. Das Urteil enthält eine ausführliche Bestimmung des Begriffs der Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der bejahten Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 22. November 2012

13 K 5281/11

Der Kläger hat einen Anspruch auf Übersendung einer Kopie des von seinem Arbeitgeber, der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), in seiner Personalangelegenheit eingeholten arbeitsrechtlichen Gutachtens einer Kanzlei. Die BPB ist als Behörde des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz anspruchsverpflichtet, auch wenn sie in Erfüllung ihrer Aufgaben Verwaltungsangestellte in der Form des Privatrechts beschäftigt. Als vertrauliche Beratung ist nur der eigentliche Vorgang der Entscheidungsfindung, nicht die Tatsachengrundlagen, die Grundlagen der Willensbildung und das Ergebnis der Willensbildung geschützt. Wird die Versagung des Informationszugangs auf diesen Ablehnungsgrund gestützt, muss konkret dargelegt werden, dass die Bekanntgabe der Information zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung die Vertraulichkeit der behördlichen Beratungen beeinträchtigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 28. Juli 2022

13 K 4645/19

Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studien zur Lebensmittelkennzeichnung zu Unrecht zurückgehalten hat. In der Studie ging es um die Bewertung einer Lebensmittelampel, die anzeigt, ob Lebensmittel eher gesund oder eher ungesund sind. Die Bewertung änderte sich nach einer Überarbeitung. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen die Behörde nicht vor politisch unliebsamen Ergebnissen eingeholter Fachstudien schützt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Entwürfe oder Vorarbeiten

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 28. Januar 2016

13 K 5012/13

Das Verwaltungsgericht weist die Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Bundeskartellamts in Bezug auf den Informationszugang zum Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung der Behörde ab. Dem Anspruch steht die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit entgegen. Das Votum ist essentieller Bestandteil der Beratungen und nicht nur vorbereitender Sachbericht; das Verfahren vor dem Bundeskartellamt ist mittels einer justizähnlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung mit besonders hohen rechtsstaatlichen Garantien versehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 26. Juli 2012

13 K 1512/11

Das Verwaltungsgericht Köln verurteilt den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Herausgabe von Verwaltungsvorgängen betreffend ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Filmförderungsgesetzes - mit Ausnahme von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut der Vertraulichkeit von Beratungen bzw. des exekutiven Kernbereichs waren in Bezug auf die streitgegenständlichen Kabinettvorlagen nicht nachvollziehbar belegt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

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