Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 13. April 2005

T-2/03

Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zur vollständigen Verweigerung des Zugangs zu Verwaltungsakten über die Entscheidung in einer Wettbewerbsangelegenheit (Bankenkartell) für nichtig. Ein Organ der EU ist grundsätzlich verpflichtet, den Inhalt der im Antrag bezeichneten Dokumente konkret und individuell im Hinblick auf die Ausnahmetatbestände der Verordnung zu prüfen. Ein Abweichen von diesem Grundsatz kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der damit verbundene Verwaltungsaufwand die Grenzen dessen überschreiten würde, was vernünftigerweise verlangt werden kann. Die angefochtene Entscheidung ließ jedoch nicht erkennen, dass die Kommission die gebotene Prüfung vorgenommen hätte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Antragsberechtigung Ablehnungsbegründung

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: