Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 23. Februar 2017

7 C 16.15

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz. Informationen, die im Zusammenhang mit der Planung eines Schienenwegs für die S-Bahn stehen, sind als Umweltinformationen einzustufen, soweit sie dem Bau des Schienenweges weiter dienen. Die klagende Gemeinde ist auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes anspruchsberechtigt. Die Klagegegnerin, eine Tochter der Deutschen Bahn AG, ist, da es sich um die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe im Zusammenhang mit der Umwelt handelt und sie der Kontrolle des Bundes unterliegt, informationspflichtige Stelle im Sinne des Gesetzes. Das Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses wurde nicht hinreichend dargelegt. Insbesondere weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass das berechtigte Interesse an einer Nichtverbreitung unternehmensbezogener Tatsachen mit fortschreitendem Zeitablauf abnehmen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 23. Februar 2017

7 C 31.15

Strittig ist der Zugang zu Informationen über bestimmte Abschnitte aus dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der die klagende Gemeinde auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes anspruchsberechtigt und die Klagegegnerin, eine Tochter der Deutschen Bahn AG, informationspflichtige Stelle ist. Die gesetzliche Bestimmung des Begriffs der Umweltinformationen ist weit zu verstehen. Sie erfasst alle Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Umwelt. Eines unmittelbaren Zusammenhangs der einzelnen Daten mit der Umwelt bedarf es hingegen nicht. Auch ist es gerade Zweck der Transparenz, dass nicht nur zu den Ergebnissen einer Untersuchung, sondern auch zu den in sie einfließenden Faktoren Zugang gewährt wird. Die Eigenschaft einer Umweltinformation ist zwar zu verneinen, wenn die Information einen Plan betrifft, dessen Verwirklichung aufgegeben worden ist; der Begriff der Maßnahme ist aber nicht auf einen festgestellten Plan beschränkt, sondern bezieht sich auch auf eine Weiterverfolgung des Projekts. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen einer Maßnahme auf die Umwelt. Das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die dem Zugang entgegenstehen, wird vom Bundesverwaltungsgericht verneint. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 19. Oktober 2017

8 K 1889/16

Der Informationszugangsanspruch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht auch, wenn der Zugang zu amtlichen Informationen rein privatwirtschaftlichen Zwecken dient. Die Datenschutzausnahme des Gesetzes erfasst nicht die personenbezogenen Daten Verstorbener. Streitgegenstand waren Aufzeichnungen des Wertes eines Nachlasses, der unter das Fiskuserbrecht des Landes fällt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Personenbezogene Daten Antragsberechtigung Verwaltungsaufwand

Informationsfreiheitsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 11. Juli 2017

1 L 215/14

Im Gegensatz zur Vorinstanz urteilte das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, dass eine juristische Person des Privatrechts auch dann anspruchsberechtigt ist, wenn sie gesellschaftsrechtlich von der öffentlichen Hand beherrscht wird. In Fällen, in denen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der beantragten Akteneinsicht betroffen sind, muss die Behörde ein Drittbeteiligungsverfahren durchführen. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind. Es ist fehlerhaft, von einer unzureichenden Darlegung des Ausschlussgrunds auf dessen Nichtvorliegen zu schließen, obwohl ein Drittbeteiligungsverfahren nicht durchgeführt worden ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 26. Januar 2017

2 K 69.16

Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Deutschen Bundestag, Zugang zu Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen. Bestimmte Angaben zu natürlichen Personen sind zu schwärzen. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes wird nicht durch die Regelungen des Parteiengesetzes verdrängt, weil beide keinen identischen Regelungsgegenstand haben. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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