Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Januar 2009

4 K 4605/08

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Unternehmens gegen einen Bescheid, der die Veröffentlichung seiner Verstöße gegen das Weingesetz vorsah, wird vom Verwaltungsgericht nur im Hinblick auf die Unzulässigkeit der durch den Bescheid vorgesehenen Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Betriebs angeordnet. Hier besteht das Risiko, dass der Betrieb mit Anrufen und Fernkopien belästigt wird. An der sofortigen Vollziehung der Veröffentlichung der übrigen Informationen besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. Strafrechtliche relevante Sachverhalte unterliegen nicht dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Hamburg am 16. Februar 2009

5 So 31/09

Für Rechtsstreitigkeiten über Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist unabhängig vom Inhalt der begehrten Information der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Konkret wird die Zuständigkeit des Sozialgerichts im Falle allgemeiner Informationen in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung verneint. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Berlin am 23. Februar 2009

2 A 115.08

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur vollständigen Herausgabe der Akte eines Bundesministeriums über die Genehmigung einer Ausnahme von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ab, da der Nutzen der Informationen im Hinblick auf deren beabsichtigte Verwendung in einem anderen Gerichtsverfahren nicht zu erkennen ist. Ob Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegen, lässt das Gericht offen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 23. April 2009

19 K 4199/07

Über die vom eigentlichen Gegenstand der Verwaltungstätigkeit gelöste Frage des Informationszugangs hat das Verwaltungsgericht zu entscheiden. Der beklagte Träger der Sozialversicherung wird verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft zu Zahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen im Hinblick auf den Insolvenzschuldner zu erteilen. Diesem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Antragsteller später Ersatzansprüche gegen die Behörde geltend machen und mit der Auskunft seine Chance für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verbessern will. Die speziellen insolvenzrechtlichen Auskunftsrechte verdrängen nicht den Informationsanspruch. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6. Mai 2009

12 S 29.09

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Ablehnung eines Eilantrags durch die Erstinstanz. Diese hatte festgestellt, dass der beabsichtigte Nutzen der begehrten Informationen im Rahmen eines anderen Gerichtsverfahrens nicht erkennbar ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 7. Mai 2009

7 L 676/09.F (V)

Ein Journalist begehrte vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise Einsicht in Akten der Bankenaufsicht zur Überprüfung bestimmter Kreditinstitute. Um die Öffentlichkeit aktuell unterrichten zu können, stellte er nach vorangegangener Ablehnung seines Begehrens einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Offenlegung der Unterlagen. Der Antrag wird vom Verwaltungsgericht unter Verweis auf die nicht mehr rückgängig zu machende Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung abgelehnt. Dem Antrag steht auch entgegen, dass das Anliegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird. Außerdem enthält der Beschluss Ausführungen zur Auslegung des Begriffs des "deutlich höheren Verwaltungsaufwands" im Zusammenhang mit der Art und Weise der Informationserteilung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aussonderungen Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 17. Juni 2009

7 K 869/08.F(1)

Die Behörde verweigerte teilweise die Herausgabe von Informationen aus einem Bußgeldverfahren und stützte sich auf die Strafprozessordnung in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Obwohl sich das Einsichtsbegehren im Ergebnis erledigt hatte, ging der Kläger mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage weiter vor, da er der Ansicht war, das Informationsfreiheitsgesetz finde auch neben bereichsspezifischen Regelungen Anwendung. Das Verwaltungsgericht wies die Klage unter anderem mit der Begründung ab, dass nicht ersichtlich ist, worin der Schaden liegen könnte, nicht substantiiert dargelegt wurde, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist und dass sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr ergibt. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 26. August 2009

8 E 1044/09

Das Verwaltungsgericht hatte den Rechtsstreit um das Begehren eines Insolvenzverwalters auf Übersendung der Jahreskontoauszüge zunächst an das Finanzgericht verwiesen, obwohl der Kläger sich ausschließlich auf das Informationsfreiheitsgesetz stützt. Dies hält das Oberverwaltungsgericht für einen Verstoß gegen das Gerichtsverfassungsgesetz und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 7. September 2009

12 M 20.09

Das Oberverwaltungsgericht hebt den Beschluss der Verwaltungsgerichts über die Nicht-Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf. Es reicht aus, dass der Ausgang des Klageverfahrens (gegen einen Gebührenbescheid vor Gewährung von Informationszugang) offen ist. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bislang nicht geklärt, unter welchen Voraussetzungen die begehrte Informationsgewährung von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden darf - namentlich, wenn der Betroffene auf eine Übersendung von Kopien angewiesen ist. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass einer Vorauszahlung prohibitive Wirkung hinsichtlich der Wahrnehmung der Informationszugangsfreiheit zukommen kann, was möglicherweise einen restriktiven Gebrauch erfordert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Kosten Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. September 2009

7 C 2.09

Auf die Revision der Klägerin, spricht das Bundesverwaltungsgericht dieser einen noch weitergehenden Informationszugang zu als zuvor das Oberverwaltungsgericht. Auch die begehrten Angaben aus den Zuteilungsbescheiden zur Anlagenkapazität der Beigeladenen, einem Glasindustrieunternehmen, sind vom Umweltbundesamt zugänglich zu machen. Ist ein Zuteilungsbescheid eine Maßnahme im Sinne des UIG, sind sämtliche darin enthaltene Angaben Umweltinformationen. Das Gericht setzt sich wiederum ausführlich mit den Begriffen der "Emission" und der "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" im Umweltinformationsgesetz auseinander. Bei der Kapazität der Anlage handelt es sich nicht um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Es fehlt an einem schutzwürdigen Interesse an der Geheimhaltung, da die Anlagenkapazität bereits in dem der Öffentlichkeit zugänglichen imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag darzustellen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Prozessuales

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