Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Beschluss: Gericht der Europäischen Union am 12. Januar 2011

T-411/09

Der Kläger begehrte Einsicht in den Schriftwechsel nebst Anlagen zwischen dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem griechischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zu steuerlichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einem Flughafenbau. Die Kommission lehnte die Einsicht in bestimmte Unterlagen ab. Sie änderte ihre Entscheidung nach Klageerhebung nochmals, gewährte aber noch immer nicht die Einsicht in alle begehrten Unterlagen. Da der Kläger seinen Klageantrag nicht auf diese neuere Entscheidung der Kommission umstellte, erklärte das Gericht die Hauptsache für erledigt und entschied nicht mehr in der Sache selbst. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Prozessuales

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 13. Januar 2011

T-362/08

Ein Mitgliedstaat kann nach Art. 4 Abs. 5 der Verordnung der Verbreitung von aus ihm stammenden Dokumenten nur widersprechen, wenn er sich auf die materiellen Ausnahmen des Art. 4 Abs. 1-3 stützt und seinen Standpunkt ordnungsgemäß begründet. Die Kommission ist als diejenige, die eine Entscheidung über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten erlässt, für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung verantwortlich. Aus der Begründung der Entscheidung des Unionsorgans muss hervorgehen, dass die Anwendbarkeit der materiellen Ausnahmen geprüft wurde. Die Kontrolle des Unionsrichters muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft , bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt. Die Kommission hat die Begründungspflicht vorliegend nicht verletzt. Da die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, sind sie eng auszulegen und anzuwenden. Das Gericht weist den Antrag der Klägerin ab, der Kommission die Vorlage des zur Einsicht verweigerten Dokuments des Mitgliedstaats aufzugeben, da das Gericht auch ohne die Vorlage zur Entscheidung in der Lage ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Prozessuales

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Cottbus am 25. Januar 2011

3 K 1050/09

Die Klägerin, eine Trägerin sozialer Einrichtungen für Behinderte, hat keinen Anspruch auf Einsicht in Vorgänge, aus denen sich die Entgeltsatzvereinbarungen mit allen Trägern vergleichbarer Einrichtungen ergeben. Aktenführende Behörde im Sinne des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist jene Behörde, bei der die betroffenen Unterlagen tatsächlich vorhanden sind. Maßgeblich für die Beurteilung des Vorhandenseins ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Aufgrund einer Zuständigkeitsänderung hatte sich aber die ursprünglich aktenführende Behörde der Vorgänge endgültig entledigt. Das Gesetz gewährt keinen Anspruch auf Einsicht in Retente, da der Anspruch auf Akteneinsicht in der Regel ausschließlich durch Gewährung von Einsicht in die Originaldokumente erfüllt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Durchführung des Antragsverfahrens Begriffsbestimmung Prozessuales Bestimmtheit des Antrags Beratungspflicht

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 26. Januar 2011

7 K 1743/10

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Einsicht in bestimmte Teile einer Tierschutzakte ab. Zuvor hatte dasselbe Gericht bereits eine Klage abgewiesen, die sich auf die gesamte Akte bezogen hatte. Die materielle Rechtskraft dieses Urteils steht einer Abweichung vom Entscheidungsinhalt entgegen. Sie umfasst die Ablehnung der Einsicht in die Akte insgesamt und damit auch in einzelne Teile derselben. Außerdem steht der bereits in der ersten Entscheidung des Gerichts erkannte Schutz personenbezogener Daten (Tierhalter) einer Einsichtnahme entgegen. Siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Dezember 2008, AZ: 7 K 982/08. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 8. Februar 2011

20 F 14.10

Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts weist die Beschwerde gegen die im Zwischenverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht getroffene Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des Innenministeriums zur Verweigerung der Vorlage bestimmter Unterlagen zur US-Cross-Border-Lease-Transaktion einer Stadt zurück. Da keine neuen Verträge dieser Art mehr geschlossen werden, erscheint das im Vertragswerk generierte Geschäftsgeheimnis als wirtschaftlich "totes" Wissen. Selbst wenn ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse anzuerkennen wäre, überwiegen die öffentlichen und privaten Offenbarungsinteressen. Maßstab für die prozessuale Entscheidung im Zwischenverfahren ist alleine die Regelung der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Prüfung fachgesetzlicher Vorgaben obliegt dem Gericht der Hauptsache. Siehe auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom selben Tag, AZ 20 F 13.10. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 8. Februar 2011

3 K 14/11

Das Gericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Ein Journalist begehrt die Bekanntgabe der Titel der Kinderzeitschriften, in welchen ein Veterinäruntersuchungsamt in Kosmetikproben verbotene Farbstoffe festgestellt hatte. Es fehlt auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit an der Glaubhaftmachung eines schwer wiegenden Nachteils, der die Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen könnte. Der Gegenwartsbezug ist zu verneinen, da die Vorfälle über ein Jahr zurückliegen. Das Zuwarten auf die Entscheidung in der Hauptsache ist zumutbar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 8. Februar 2011

20 F 13.10

Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts weist die Beschwerde gegen die im Zwischenverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht getroffene Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des Innenministeriums zur Verweigerung der Vorlage bestimmter Unterlagen zur US-Cross-Border-Lease-Transaktion einer Stadt zurück. Da keine neuen Verträge dieser Art mehr geschlossen werden, erscheint das im Vertragswerk generierte Geschäftsgeheimnis als wirtschaftlich "totes" Wissen. Selbst wenn ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse anzuerkennen wäre, überwiegen die öffentlichen und privaten Offenbarungsinteressen. Maßstab für die prozessuale Entscheidung im Zwischenverfahren ist alleine die Regelung der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Prüfung fachgesetzlicher Vorgaben obliegt dem Gericht der Hauptsache. Siehe auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom selben Tag, AZ 20 F 14.10. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Beschluss: Gericht der Europäischen Union am 24. März 2011

T-36/10

Teilt die Kommission dem Antragsteller innerhalb der in der Verordnung Nr. 1049/2001 festgelegten Bearbeitungsfrist von 15 Tagen mit, dass der Antrag auf Akteneinsicht noch nicht abschließend beantwortet werden könne, so ist dieses Schweigen einer stillschweigenden ablehnenden Entscheidung über den Antrag gleichzustellen, gegen die Klage erhoben werden kann. Durch eine spätere tatsächliche Beantwortung des Antrags wird die stillschweigende ablehnende Entscheidung zurückgenommen. Das Gericht beschäftigt sich ausführlich mit Zulässigkeitsproblemen der Klage, wie dem Fristablauf zur Klageerhebung und der Erledigung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Bearbeitungsfrist Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. April 2011

95 A 1.11

Das Oberverwaltungsgericht verweist den Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Weigerungserklärung des Bundesministeriums des Innern an den Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses entscheidet stets, wenn eine oberste Bundesbehörde die Aktenvorlage mit der Begründung verweigert, das Bekanntwerden ihres Inhalts würde dem wohl des Bundes Nachteile bereiten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales in-camera Verfahren

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 23. Mai 2011

8 B 1729/10

Das Oberverwaltungsgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid über die Gewährung von Einsicht in Unterlagen, die Umweltinformationen enthalten, auf. Hintergrund ist ein Skandal um die Umweltbelastung durch eine Abfallbehandlungsanlage. Angesichts der Aktualität der begehrten Unterlage käme eine Informationsgewährung nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu spät. Im Hinblick auf das möglicherweise entgegenstehende Interesse des betroffenen Unternehmens legt das Oberverwaltungsgericht zudem Zweifel am Vorliegen etwaiger Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Prozessuales

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