Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige, Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Mai 2021

10 B 3.20

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz über die Nichtzulassung der Revision auf. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich dazu beitragen, die Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere im Hinblick auf deren mögliche Verbreitung im Internet, näher zu bestimmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

20 F 1.20, Bundesverwaltungsgericht (12.2.2021)

20 F 1.20

Im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ("in-camera"-Verfahren) ist nicht zu klären, ob das Gericht der Hauptsache die Behörde zur Vorlage bestimmter Akten oder sonstiger Unterlagen auffordern müsste. Inhaltlich macht das Bundesverwaltungsgericht Ausführungen zum Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 22. April 2020

10 B 19.19

Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom 29. März 2019 aufgehoben. Die Revision wird zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Sonstige, Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 22. April 2020

10 B 18.19

Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen weist das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 19. Dezember 2019

10 B 16.19

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, da der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Streitgegenstand enthält der Beschluss nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Sonstige

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 26. Juni 2019

7 B 29.18

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Nichtzulassung der Revision gegen dessen Urteil vom 12. Juli 2018 wird auf. Die Revision wird zugelassen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 18. April 2012

20 F 7.11

In einem Vorlagebeschluss stellt der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass die Weigerung der vom Hauptsachegericht geforderten Vorlage der in einem Verfahren aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes strittigen Herkunftsländer-Leitsätze durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtswidrig ist. Die entsprechende Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern belegt die Geheimhaltungsgründe nicht hinreichend bzw. ordnet sie den einzelnen beantragten Informationen nicht ausreichend zu. Die Sperrerklärung ist darüber hinaus wegen mangelnder Ermessensausübung rechtswidrig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 22. März 2018

7 C 21.16

Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auf und verweist die Sache zur weiteren Verhandlung zurück. In dem Verfahren der Sprungrevision stellt es fest, dass der Zweck eines Vorverfahrens - aus Gründen der Prozessökonomie - erfüllt ist, wenn die Behörde sich im Wege einer prozessbegleitenden Einlassung abschließend festlegt. Das Bundesverwaltungsgericht weist darauf hin, dass allein der Umstand, dass ein Tatbestandsmerkmal eine prognostische Bewertung voraussetzt, die gerichtliche Kontrolle nicht einschränkt. Ebenso weist es auf die mögliche Relevanz der Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes hin, nach der bestimmte Behörde nicht informationspflichtig sind, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz wahrnehmen. Streitgegenstand war eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt zu einem Ermittlungsverfahren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Sicherheitsaspekte Prozessuales Strafverfolgung

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 23. Februar 2017

7 C 16.15

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz. Informationen, die im Zusammenhang mit der Planung eines Schienenwegs für die S-Bahn stehen, sind als Umweltinformationen einzustufen, soweit sie dem Bau des Schienenweges weiter dienen. Die klagende Gemeinde ist auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes anspruchsberechtigt. Die Klagegegnerin, eine Tochter der Deutschen Bahn AG, ist, da es sich um die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe im Zusammenhang mit der Umwelt handelt und sie der Kontrolle des Bundes unterliegt, informationspflichtige Stelle im Sinne des Gesetzes. Das Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses wurde nicht hinreichend dargelegt. Insbesondere weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass das berechtigte Interesse an einer Nichtverbreitung unternehmensbezogener Tatsachen mit fortschreitendem Zeitablauf abnehmen kann. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 8. Februar 2011

20 F 13.10

Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts weist die Beschwerde gegen die im Zwischenverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht getroffene Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des Innenministeriums zur Verweigerung der Vorlage bestimmter Unterlagen zur US-Cross-Border-Lease-Transaktion einer Stadt zurück. Da keine neuen Verträge dieser Art mehr geschlossen werden, erscheint das im Vertragswerk generierte Geschäftsgeheimnis als wirtschaftlich "totes" Wissen. Selbst wenn ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse anzuerkennen wäre, überwiegen die öffentlichen und privaten Offenbarungsinteressen. Maßstab für die prozessuale Entscheidung im Zwischenverfahren ist alleine die Regelung der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Prüfung fachgesetzlicher Vorgaben obliegt dem Gericht der Hauptsache. Siehe auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom selben Tag, AZ 20 F 14.10. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales in-camera Verfahren

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