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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 28. Januar 2022

1 K 1846/21

Wenn ein Antrag auf Informationszugang als erledigt erklärt wird, darf keine ablehnende Sachentscheidung mehr ergehen. Die Erledigung kann formlos erklärt werden, da der Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg an keine Formerfordernisse geknüpft ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

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