Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 31. August 2006

7 K 2124/05

Die Klägerin strebte die Feststellung an, dass die Verweigerung der Akteneinsicht in Unterlagen zu einer Bauleitplanung bzw. deren späte Durchführung rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht weist die Fortsetzungsfeststellungsklage ab, weil es der Klägerin an dem erforderlichen berechtigten Interesse fehlte. Die von ihr angeführte Wiederholungsgefahr - im vorliegenden Fall die Gefahr, dass die Beklagte die Akten möglicherweise wieder erst später als gewünscht vorlegt - genügt hierfür nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Bearbeitungsfrist Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 26. Januar 2011

7 K 1743/10

Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Verweigerung der Einsicht in bestimmte Teile einer Tierschutzakte ab. Zuvor hatte dasselbe Gericht bereits eine Klage abgewiesen, die sich auf die gesamte Akte bezogen hatte. Die materielle Rechtskraft dieses Urteils steht einer Abweichung vom Entscheidungsinhalt entgegen. Sie umfasst die Ablehnung der Einsicht in die Akte insgesamt und damit auch in einzelne Teile derselben. Außerdem steht der bereits in der ersten Entscheidung des Gerichts erkannte Schutz personenbezogener Daten (Tierhalter) einer Einsichtnahme entgegen. Siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Dezember 2008, AZ: 7 K 982/08. (Quelle: LDA Brandenburg)

Personenbezogene Daten Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 24. August 2016

7 K 1041/14

Nachdem die Klägerinnen den erstinstanzlich noch anhängigen Teil der Klage zurückgenommen haben und der Beklagte in diese Klagerücknahme eingewilligt hat, ist das Verfahren einzustellen. Ein Schlussurteil muss ergehen, weil das Teilurteil keine Kostenentscheidung enthält. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 18. August 2004

3 K 4613/03

Der Schutz personenbezogener Daten bezieht sich nur auf natürliche, nicht auf juristische Personen. Kommt es auf die Einwilligung eines Betroffenen an, ist zuerst zu prüfen, ob dem Informationsbegehren durch Aussonderungen Rechnung getragen werden kann. Auf einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Aussonderung schutzbedürftiger Daten kann sich die Behörde nur in Ausnahmefällen berufen, da die Datenschutzgesetze schon lange das Gebot der Datentrennung vorgeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Aussonderungen Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales Bestimmtheit des Antrags

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: