Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. April 2011

95 A 1.11

Das Oberverwaltungsgericht verweist den Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Weigerungserklärung des Bundesministeriums des Innern an den Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses entscheidet stets, wenn eine oberste Bundesbehörde die Aktenvorlage mit der Begründung verweigert, das Bekanntwerden ihres Inhalts würde dem wohl des Bundes Nachteile bereiten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales in-camera Verfahren

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 5. November 2021

12 N 11/20

Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen lehnt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung ab. Zur Darlegungslast im Hinblick auf die Geltendmachung des Ausnahmetatbestands zum Schutz strafrechtlicher Ermittlungsverfahren führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass es der Verwaltungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Strafgericht obliegt, Informationen in nachvollziehbarer Weise vorzutragen, die für den Antragsteller den Schluss zulassen, dass die Ausnahme vorliegt, ohne den Inhalt der Unterlagen preiszugeben. Die Absicht, die begehrten Informationen für Klagen gegen den Fahrzeughersteller zu nutzen, führt nicht dazu, dass das Geheimhaltungsinteresse von vornherein überwiegen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung Prozessuales Ablehnungsbegründung Strafverfolgung

Sonstige

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2021

12 L 53/20

Die Gewährung von Einsicht in Steuerakten ist eine Abgabenangelegenheit, wenn über sie auf der Grundlage steuerverfahrensrechtlicher Regelungen zu entscheiden ist. Wird der Auskunftsanspruch aber nicht auf die Abgabenordnung, sondern auf die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes gestützt, hängt der Anspruch nicht mit der Verwaltung von Abgaben im Sinne der Finanzgerichtsordnung zusammen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 29. August 2016

12 N 20.15

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnt einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Ob sich ein als eingetragener Verein organisierter Verband mit dem Zweck der Förderung des Gesamtinteresses eines Industriezweigs auf den Schutz eigener Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen kann, hängt von seiner konkreten Betätigung ab. Geht es um eine wettbewerbsneutrale Positionierung von Herstellerinteressen, scheidet dieser Ausnahmetatbestand des Umweltinformationsgesetzes aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 18. März 2016

12 N 88.14

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Diese hatte einer Klage auf Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit den sogenannten Hermes-Deckungen für Exportgeschäfte teilweise stattgegeben. In dem Beschluss geht das Oberverwaltungsgericht auf die vom Antragsteller kritisierte Begründung des Verwaltungsgerichts ausführlich ein, unter anderem auf den Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Sicherheitsaspekte Prozessuales Internationale Beziehungen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. Oktober 2015

12 S 43.15

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück. Es bestätigt damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass ein von einem Journalisten gestellter presserechtlicher Auskunftsantrag nicht gleichsam automatisch einen - im Erfolgsfall grundsätzlich gebührenpflichtigen - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz mitumfasst. Vor dem Hintergrund, dass es sich beim Informationsfreiheitsgesetz um ein Jedermannsrecht handelt, vermag das journalistische Interesse des Antragstellers, die Öffentlichkeit zeitnah über die mit seinen Anträgen begehrten Informationen zu unterrichten, die Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu rechtfertigen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Prozessuales

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 28. Januar 2015

12 B 13.13

Auch Gemeinden können als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach dem Umweltinformationsrecht anspruchsberechtigt sein. Bei dem beklagten, als GmbH betriebenen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG handelt es sich um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die Errichtung eines Schienenwegs stellt eine Maßnahme oder Tätigkeit mit Umweltauswirkungen dar; bei dem strittigen Rahmengutachten, das eine wirtschaftliche Analyse im Hinblick auf diese Planungen enthält, handelt es sich somit um Umweltinformationen. Ein Geschäftsgeheimnis steht seiner Herausgabe nicht entgegen. Dies gilt auch für einen Rahmenentwurfsplan mit Stand 1995. Da diese Informationen weit in die Vergangenheit zurückreichen, besteht hier eine spezifische Darlegungslast für das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses, der die Beklagte nicht Rechnung getragen hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung Antragsberechtigung Prozessuales

Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 18. Februar 2014

12 S 124.13

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist eine Beschwerde gegen den Beschluss der Vorinstanz zurück. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Umweltinformationsbescheids im überwiegenden Interesse des Antragstellers setzt voraus, dass diesem ohne den die Hauptsache vorwegnehmenden Informationszugang schwere und irreparable Nachteile unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks drohen. Diese Voraussetzungen sind im Falle der Nachbarschaft zu einer emittierenden Anlage nicht schon deshalb erfüllt, weil der Antragsteller im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Einwendungen erhoben hat, deren Erörterung ansteht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6. Mai 2009

12 S 29.09

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Ablehnung eines Eilantrags durch die Erstinstanz. Diese hatte festgestellt, dass der beabsichtigte Nutzen der begehrten Informationen im Rahmen eines anderen Gerichtsverfahrens nicht erkennbar ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 7. September 2009

12 M 20.09

Das Oberverwaltungsgericht hebt den Beschluss der Verwaltungsgerichts über die Nicht-Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf. Es reicht aus, dass der Ausgang des Klageverfahrens (gegen einen Gebührenbescheid vor Gewährung von Informationszugang) offen ist. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bislang nicht geklärt, unter welchen Voraussetzungen die begehrte Informationsgewährung von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden darf - namentlich, wenn der Betroffene auf eine Übersendung von Kopien angewiesen ist. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass einer Vorauszahlung prohibitive Wirkung hinsichtlich der Wahrnehmung der Informationszugangsfreiheit zukommen kann, was möglicherweise einen restriktiven Gebrauch erfordert. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Kosten Prozessuales

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