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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 5. Dezember 2019

2 K 84.18

Im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen stellt das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass die Ausnahme des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz von Unterlagen oberster Bundesbehörden, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, den Erlass von Rechtsverordnungen ebenso wenig umfasst wie die Mitwirkungen an einem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene. Bei der Darlegung von Ablehnungsgründen ist die Behörde nicht auf jene Gründe beschränkt, die sie bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht hat. Das Begriffsverständnis des Umweltinformationsrechts von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bleibt durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unberührt. Im Ergebnis sind die Unterlagen unter Vornahme von Aussonderungen herauszugeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Prozessuales Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Ablehnungsbegründung Internationale Beziehungen Strafverfolgung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

14 PS 4/19

In dem diesem Zwischenverfahren zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig begehrt der Kläger die Verpflichtung der Beklagten, Unterlagen aus einem Verfahren über die Bauartzulassung von Geschwindigkeitsmessgeräten offenzulegen. Ob der Ausschlusstatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dem begehrten Informationszugang entgegenstehen, konnte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht ohne Einsicht in die streitgegenständlichen Unterlagen beurteilt werden. Der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts stellt im Rahmen des Zwischenverfahrens fest, dass die vorgelegte Sperrerklärung teilweise nicht rechtmäßig war. (Beschlusstext ist nicht veröffentlicht) (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Veröffentlichung von Informationen Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 29. März 2019

12 B 14.18

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt im Streit um die Herausgabe von Informationen über die Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen fest, dass eine oberste Bundesbehörde auch dann informationspflichtige Stelle nach dem Umweltinformationsgesetz ist, wenn sie auf EU-Ebene an der Rechtsetzung mitwirkt. Es befasst sich ausführlich mit den Anforderungen an die Darlegung von nachteiligen Auswirkungen auf strafrechtliche Ermittlungen, mit dem Schutz internationaler Beziehungen, der Vertraulichkeit von Beratungen und interner Mitteilungen. Das Vorliegen entsprechender Ausnahmen verneint das Gericht und weist es die Berufung im Ergebnis zurück. (Quelle: LDA Brandenburg)

Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Ablehnungsbegründung Strafverfolgung Verwaltungsaufwand Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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