Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Anspruch auf Zugang zu Dokumenten des Deutschen Bundestages

2 K 185.11

Auch Dokumentationen und Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sind vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes umfasst. Ausgenommen ist lediglich der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten. Bei der Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit; sie ist Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Mandatare, nicht aber bereits selbst parlamentarische Tätigkeit. Auch ist das Erstveröffentlichungsrecht der Bundestagsverwaltung durch eine Herausgabe der Dokumente nicht verletzt, weil nur der Kläger und nicht die Allgemeinheit entsprechende Kopien erhält. Eine Verletzung des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts könnte allenfalls eintreten, wenn der Kläger nach Informationszugang unerlaubt durch Vervielfältigung oder Verbreitung über die (gegebenenfalls) urheberrechtlich geschützten Werke verfügt (siehe Verwaltungsgericht Berlin, Urteil, 2 K 91.11, 01.12.2011). (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Urheberrecht

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: