Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sonstige

Beschluss: Landgericht Berlin am 11. Februar 2014

15 O 58/14

Die Entscheidung des (Zivil)Gerichts beschäftigt sich mit der Frage eines urheberrechtlichen Verbots der Veröffentlichung eines nach dem IFG (Bund) herausgegebenen Dokuments. Hintergrund war die Abmahnung der Betreiber der Plattform Frag den Staat durch das Bundesinnenministerium, welches die Veröffentlichung eines internen Vermerks als Urheberrechtsverstoß ansah. Das Rechtsgutachten des Bundesinnenministeriums betreffend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der 5%-Sperrklausel unterfällt nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Die Urheberrechtsfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials. Die in dem Vermerk enthaltenen Schlussfolgerungen sind danach nicht schutzwürdig. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Sonstige

Beschluss: Kammergericht Berlin am 12. März 2014

24 W 21/14

Die Entscheidung des Kammergerichts beschäftigt sich mit der Frage eines urheberrechtlichen Verbots der Veröffentlichung eines nach dem IFG (Bund) herausgegebenen Dokuments und bestätigt die erstinstanzliche Verneinung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs des Bundesinnenministeriums. Hintergrund war die Abmahnung der Betreiber der Plattform Frag den Staat durch das Bundesinnenministerium, welches die Veröffentlichung eines internen Vermerks als Urheberrechtsverstoß ansah. Das Rechtsgutachten des Bundesinnenministeriums betreffend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der 5%-Sperrklausel bei Europawahlen erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine persönliche geistige Schöpfung zu stellen sind und unterfällt daher nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Für den urheberrechtlichen Schutz verbleibt im Wesentlichen nur die Darstellung und Formgestaltung unter Ausschluss der inhaltlichen Elemente. Die sprachliche Gestaltung lässt im vorliegenden Vermerk keine ausgeprägt individuellen, eigenschöpferischen Züge erkennen. Der inhaltlich-fachliche Wert ist für die Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Textes ebenso wenig von ausschlaggebender Bedeutung wie das Interesse, das diese Stellungnahme in der Öffentlichkeit gefunden hat. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 22. September 2014

13 K 4674/13

Gegenüber der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien besteht ein Anspruch auf Herausgabe einer analog nutzbaren Kopie eines indizierten Videofilms. Eine amtliche Aufzeichnung liegt auch vor, wenn die Information der Behörde von einem Dritten zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung - hier die Einstufung des Filmmaterials als jugendgefährdend - übermittelt wurde. Das Urheberrecht steht der Herausgabe der Kopie ausnahmsweise nicht entgegen. Bei dem Film handelt es sich zwar um ein urheberrechtlich geschütztes Werk und die Überlassung der Kopie stellt auch ein Vervielfältigen und Verbreiten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar. Doch ist es nach diesem Gesetz zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen zu lassen, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt und eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet. Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt auch dann vor, wenn die Kopie auf Veranlassung des Antragstellers von der Behörde hergestellt wird. Belange des Jugendschutzes werden durch die Abgabe eines indizierten Films an einen Erwachsenen nicht berührt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Urheberrecht Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

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