Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juni 2015

7 C 2.14

Der Deutsche Bundestag ist eine informationspflichtige Stelle, soweit es um Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste geht. Bei der Erstellung von Gutachten handelt es sich um der Mandatausübung vorgelagerte Verwaltungsaufgaben. Die Tatsache, dass Abgeordnete diese Unterlagen für ihre parlamentarische Tätigkeit nutzen, steht dem nicht entgegen. Zudem enthält das Urteil ausführliche Darlegungen zum Urheberrecht. Es ist davon auszugehen, dass ein Beamter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein Werk geschaffen hat, seinem Dienstherrn stillschweigend sämtliche Nutzungsrechte einräumt, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgabe benötigt. Dazu gehört auch die Gewährung von Informationszugangsansprüchen. Ein genereller Vorrang eines der Behörde zugewiesenen Urheberrechts folgt aus dem entsprechenden Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes somit nicht; das Veröffentlichungsrecht kann dem Informationsbegehren in diesem Fall nicht entgegengehalten werden. Das Gerichtet deutet aber an, dass die nutzungsberechtigte Behörde insbesondere im Falle wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten ein anerkennenswertes Interesse am Urheberrechtsschutz haben könnte. Bei der strittigen Unterlage handelte es sich um die Ausarbeitung "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen". (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 25. Juni 2015

7 C 1.14

Der Deutsche Bundestag ist eine informationspflichtige Stelle, soweit es um Gutachten oder sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sowie des Sprachendienstes geht. Bei der Erstellung von Gutachten und Übersetzungen handelt es sich um der Mandatausübung vorgelagerte Verwaltungsaufgaben. Die Tatsache, dass Abgeordnete diese Unterlagen für ihre parlamentarische Tätigkeit nutzen, steht dem nicht entgegen. Zudem enthält das Urteil ausführliche Darlegungen zum Urheberrecht. Es ist davon auszugehen, dass ein Beamter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein Werk geschaffen hat, seinem Dienstherrn stillschweigend sämtliche Nutzungsrechte einräumt, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgabe benötigt. Dazu gehört auch die Gewährung von Informationszugangsansprüchen. Ein genereller Vorrang eines der Behörde zugewiesenen Urheberrechts folgt aus dem entsprechenden Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes somit nicht; das Veröffentlichungsrecht kann dem Informationsbegehren in diesem Fall nicht entgegengehalten werden. Das Gerichtet deutet aber an, dass die nutzungsberechtigte Behörde insbesondere im Falle wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten ein anerkennenswertes Interesse am Urheberrechtsschutz haben könnte. Die strittigen Unterlagen wurden für den früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg angefertigt und von diesem für seine Dissertation verwendet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Interessenabwägung Begriffsbestimmung Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 26. September 2019

7 C 1.18

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision des Beklagten zurück. Es stellt fest, dass ein in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegtes naturschutzfachliches Gutachten urheberrechtlichen Schutz genießen kann und mit der Einreichung bei der Behörde nicht im urheberrechtlichen Sinne veröffentlicht ist. Die Vorschrift des Urheberrechtsgesetzes zur Verwendung unveröffentlichter Werke in behördlichen Verfahren zielt nicht auf die Verwirklichung eigenständiger Informationszugangsansprüche. Das Bundesverwaltungsgericht stellt hinsichtlich des Werkbegriffs fest, dass am Erfordernis erhöhter Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines wissenschaftlichen Schriftwerks aus unionsrechtlichen Gründen nicht festzuhalten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: