Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Landestransparenzgesetz (Rheinland-Pfalz)

Urteil: Verwaltungsgericht Koblenz am 8. Januar 2020

2 K 490/19

Ermittlungs- und Strafakten der Staatsanwaltschaft sind dem Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes grundsätzlich entzogen - auch nach rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Für die Beurteilung ist nicht die Tätigkeit des Aufbewahrens der Akten relevant, sondern vielmehr deren Inhalt. Für die Einordnung als Maßnahme der Strafrechtspflege spricht zudem, dass nur Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, eine sachgemäße Entscheidung über die Akteneinsicht zu treffen. Daher ist auch die Aufbewahrung der Ermittlungs- und Strafakten als Maßnahme der Staatsanwaltschaft auf dem Gebiet der Strafrechtspflege einzuordnen. Streitgegenstand waren Akten aus einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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