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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Saarland (SUIG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 26. April 2012

10 K 822/11

Gegenüber dem saarländischen Innenministerium besteht kein Anspruch auf Übermittlung von Auszügen der Protokolle verschiedener Besprechungen der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder. Im Gegensatz zum Umweltinformationsrecht genügt es im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht, dass die Behörde die faktische Verfügungsmöglichkeit über die Unterlagen besitzt. Verfügungsberechtigt ist vielmehr grundsätzlich deren Urheber, also im vorliegenden Fall das Bundesministerium des Innern. Der Informationen suchende Bürger muss sich somit stets an den Urheber der Information halten, um sein Informationsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz wahrzunehmen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Prozessuales Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern

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