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Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 21. Februar 2008

4 C 13.07

An der Einsicht in eine vom Land Hessen geführte Datenbank (CADEC) besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. In der Datenbank werden Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main gespeichert. Akteneinsicht hatten die Einwender beantragt, dagegen geklagt haben die Vorhabenträger. Die Gewährung der Einsicht war auf der Grundlage des Umweltinformationsrechts rechtmäßig, soweit den Einwendungen Argumente des Vorhabenträgers gegenüber gestellt wurden. Der Begriff "Umweltinformationen" ist weit auszulegen; erfasst werden auch Angaben zur wirtschaftlichen Umsetzung umweltrelevanter Maßnahmen. Antragsberechtigt können neben Bürgerinitiativen auch ein Kirchengemeindeverband oder eine Gemeinde sein, soweit ihr Selbstverwaltungsbereich berührt ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Interessenabwägung Begriffsbestimmung Entwürfe oder Vorarbeiten

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