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Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)

Beschluss: Verwaltungsgericht Magdeburg am 13. November 2009

3 B 307/09

Ein Anspruch auf einstweilige Anordnung der Offenlegung des Entwurfs eines als Kopie des Originals bereits herausgegebenen Schreibens besteht nicht. Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt sieht zudem keine Verpflichtung vor, die an eine andere Stelle zurückgereichten Unterlagen zwecks Einsichtnahme zurückzuholen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Entwürfe oder Vorarbeiten Fotokopien

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