Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 17. Januar 2007

15 P 1/06

Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die Weigerung der Beklagten, die strittigen Passagen eines Ergebnisberichts zum Kiesabbau ungeschwärzt vorzulegen, rechtmäßig ist. Die Informationen betreffen Know-how, sind geldwert und als Betriebsgeheimnis einzustufen. Wie im Hauptsacheverfahren bedarf es auch im Vorlageverfahren einer Abwägung, ob "Geheimnisschutz auch angesichts des Interesses am effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten ist." (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in-camera Verfahren

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 19. April 2007

15 P 4/06

Das Zurückhalten einer vor dem Hintergrund einer Auseinandersetzung über Emissionen zur Einsicht beantragte Akte zum Betrieb einer Kaffeerösterei ist zum großen Teil rechtswidrig. Bei den meisten der als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Informationen handelt es sich nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (das Urteil geht auf Einzelheiten zu der Art der Informationen ein). Das Oberverwaltungsgericht stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein. Siehe auch den Ergänzungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2007 unter demselben Aktenzeichen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung in-camera Verfahren

§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 9. Mai 2007

15 P 4/06 (Berichtigung)

Der Beschluss vom 19. April 2007 unter demselben Aktenzeichen wird um den Geheimhaltungsbedarf für weitere Informationen ergänzt, die das Oberverwaltungsgericht nunmehr ebenfalls als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einstuft. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Begriffsbestimmung in-camera Verfahren

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 21. Dezember 2007

13a F 27/07

Ein Bundesministerium hatte keine ausdrückliche Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO abgegeben, verweigerte aber die Vorlage der Akten im Hauptsacheverfahren. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Weigerung der Vorlage vollständig ungeschwärzter Verwaltungsvorgänge nicht auf das Umweltinformationsgesetz gestützt werden kann und deshalb rechtswidrig ist. Die Regelungen des § 99 VwGO überlagern die des Fachgesetzes. Die gerichtliche Überprüfung der Verweigerung der Aktenvorlage hängt nicht von einer formellen Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ab. Auch ist die Behörde nicht gehindert, die Sperr- oder Freigabeerklärung nachzuholen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften in-camera Verfahren

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