Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 1 of 1
Gesetz über die Presse (Landespressegesetz) – Schleswig-Holstein

Beschluss: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht am 5. Juli 1984

SH OLG 2 Ws 708/84 1984 LPG

1. Wenn ein bestimmter Vorgang in der Öffentlichkeit bekannt ist, wenn ferner dieser Vorgang in der Öffentlichkeit unter dienstrechtlichen Gesichtspunkten diskutiert wird und wenn sogar die Art und Weise der in Aussicht genommenen dienstrechtlichen Reaktion der Öffentlichkeit bereits bekannt geworden ist, ist das "Geheimnis" derart konkretisiert, dass es schwerlich noch gewahrt werden kann. 2. Die Befugnis des Sprechers des Justizministeriums, in der Landespressekonferenz auf Fragen eines Journalisten nach dem Ergebnis der dienstrechtlichen Überprüfung von Richtern in Schleswig-Holstein insoweit Auskünfte zu geben, ist nicht durch § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) eingeschränkt; § 4 Abs. 2 Nr. 2 LPG (Geheimhaltung) muss dahin ausgelegt werden, dass er die Fälle des § 203 StGB nicht erfasst. Soweit Privatgeheimnisse betroffen sind, ist die einschlägige presserechtliche Bestimmung nach wie vor § 4 Abs. 2 Nr. 3 LPG (schutzwürdiges privates Interesse).

Geheimhaltung Antrag gegen Auskunftserteilung durch Sprecher des Justizministeriums § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)

1 - 1 of 1

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: