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Decisions and judgements in the field of freedom of information
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- Niedersächsisches Pressegesetz (NPresseG)
Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 3. Juni 2013
BUND BVwG 20 F 9.13 2013 LPG
1. Es bedarf keiner Zahlenangaben, um die Frage der Geheimhaltungsbedürftigkeit zu beantworten. 2. Wenn die begehrte Information als „VS nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert worden ist, ist auch über die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Nr. 2 NPresseG zu entscheiden.
Geheimhaltung Sicherheitskonzept Schutz von Freiheit, Leib, Leben und körperlicher Unversehrtheit von zu schützenden Personen
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