Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 26. April 2022

10 K 1724/20

Altersrente beziehenden Mitgliedern des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg steht ein isolierter Auskunftsanspruch, gerichtet auf die Offenlegung der einer Entscheidung über die Vornahme oder Nichtvornahme von Rentenanpassungen zugrundeliegenden Erwägungen und Berechnungsgrundlagen, nicht zu. Im vorliegenden Fall war der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LFIG) nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 LIFG nicht eröffnet. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 LIFG finden die Vorschriften dieses Gesetzes unter anderem keine Anwendung gegenüber den Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, der Freien Berufe und der Krankenversicherung. Der Ausschluss wird in der Gesetzesbegründung damit gerechtfertigt, dass diese Institutionen „vorrangig mitgliederbezogene Aufgaben“ erledigten und in der Regel nicht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern durch Verwaltungshandeln in Erscheinung träten. Daher sei es kaum nachvollziehbar, wenn diese einem Informationsanspruch von Nichtmitgliedern unterliegen sollten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 18. Januar 2022

11 K 1571/20

Eine Universität hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben in Bezug auf die Bestellung eines späteren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten zum Honorarprofessor. Das Gericht bestätigt den Anspruch auf Zugang zu den Namen der bestellten Gutachter auch ohne deren Einwilligung. Ein Zugang zu den Gutachten selbst wurde verneint, da die Wissenschaftsfreiheit betroffen sei und somit die Ausnahme nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg greife. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 17. Dezember 2021

1 K 3842/20

Zugang zu Grundstückskaufvertrag einer ehemaligen militärisch genutzten Liegenschaft: Eine Sperrwirkung auf Grund von § 12 Grundbuchordnung (GBO) bestehe nicht. Jedenfalls kann der Informationsanspruch aus § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg hinsichtlich eines Grundstückkaufvertrages dann neben § 12 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GBO eingreifen, wenn es nicht um die Kenntnis der dinglichen Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die dinglichen Vollzugsregelungen geht. Das Gericht prüfte zudem einen möglichen Schutz öffentlicher Belange (Interessen im Wirtschaftsverkehr) sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und auch Regelungen der Gemeindeordnung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 30. September 2021

14 K 2520/20

Der Antrag richtete sich auf Lage und Größe aller städtischen Grundstücke einer Gemeinde. Nach Umweltinformationsrecht wurde der Zugang zu Informationen über städtischen Eigentumsverhältnisse abgelehnt, da kein Bezug zu Umweltinformationen besteht. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LFIG) kommt als Rechtsgrundlage für den Anspruch ebenfalls nicht in Betracht, da die Regelung in § 12 Grundbuchordnung als Spezialregelung dem LIFG vorgeht. Das Bekanntwerden der hier begehrten Informationen könnte auch nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Gemeinde im Wirtschaftsverkehr haben, womit der Ausschlusstatbestand des § 4 Abs. 1 Nr. 9 LIFG entgegenstehen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 18. August 2020

13 K 4994/19

Beim Informationszugang im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauprojekten stellt das Gericht ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse fest. Das öffentliche Interesse überwiegt auch bei einem Nachteil für den Wettbewerb eines Unternehmens und Geheimhaltungsinteresse eines Dritten. Die Transparenz stellt bei sachgerechter Verwendung öffentlicher Gelder den Sinn und Zweck des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg dar. Vertragspartner der öffentlichen Hand (Verwaltung) setzen sich dem Risiko aus, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 25. Juni 2020

6 K 2060/20

Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wirksam in Anspruch genommen werden kann. Der Festsetzung von Gebühren in Höhe von 1.500 EUR für die - hier erheblich eingeschränkte - Gewährung eines Informationszugangs nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kommt sowohl abstrakt als auch individuell-konkret abschreckende Wirkung zu. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 12. Juni 2019

9 K 4617/17

In dem Verfahren ging es um den Zugang zu einer Empfehlung des Rechenzentrums der informationspflichtigen Stelle über die Erstellung von Wasser- und Abwasserbescheiden sowie zu weiteren Informationen über diese Bescheide. Der Anspruch wurde bejaht, Ablehnungsgründe waren nicht ersichtlich. (Quelle: LDA Brandenburg)

Fiskalische Interessen Entwürfe oder Vorarbeiten

Europäische Menschenrechtskonvention, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 16. Juni 2016

3 K 4229/15

Informationen in Zusammenhang mit dem Weisungsverhältnis zwischen dem Bundesjustizministerium und dem Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, wenn sie dem Bereich der Strafrechtspflege zuzuordnen sind. Das Urteil enthält auch Ausführungen zu einem möglichen Informationsanspruch presseähnlicher Nichtregierungsorganisationen auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Strafverfolgung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

-

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 28. Dezember 2015

10 K 3178/14

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

-

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 26. September 2003

8 K 1553/01

Von "Umweltbehörden" im Sinne des Umweltinformationsgesetzes sind solche Behörden zu unterscheiden, die lediglich mit Umweltbelangen in Berührung kommen. Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des Umweltinformationsgesetzes genügt es nicht, dass eine Behörde lediglich umweltrechtliche Vorschriften wie "jedermann" einhält. Die Standortverwaltung der Bundeswehr ist somit keine informationspflichtige Stelle im Sinne des Gesetzes. Ein Anspruch auf Zugang zu ihren Akten über die Gestattung der Nutzung eines Übungsplatzes durch einen Fallschirmsportspringerclub besteht daher nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung

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