Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 29. Oktober 2020

14 K 2981/19

Der Beklagte durfte ein Gutachten herausgeben, das im Rahmen eines staatsaufsichtlichen Verfahrens eingeholt worden war. Die Informationsgewährung ist nicht wegen zweckwidriger Begründung abzulehnen, da es sich bei dem Informationsanspruch aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg um einen „freien, die Darlegung eines Interesses nicht voraussetzenden Anspruch“ handelt. Eine Vertraulichkeit zwischen der informationspflichtigen Stelle und dem Dritten besteht in einem staatsaufsichtlichen Verfahren aufgrund der staatlichen Kontrollfunktion nicht; die entsprechende Regelung bezweckt allein den Schutz von Hinweisgebern. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses setzt ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse voraus. Wer sich gegen die Rechtsordnung wendet, kann diesen Schutz nicht reklamieren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Personenbezogene Daten Ablehnungsbegründung

-

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Juli 2019

1 K 4809/18

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

-

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Februar 2019

14 K 17293/17

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass eine Beanstandung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit mangels Regelungswirkung keinen Verwaltungsakt darstellt und deshalb einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist. Außerdem führt das Gericht aus, dass es sich bei der Wahrnehmung von Aufgaben auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg nicht um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, sondern um staatliche Aufgaben, also um Verwaltungsaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, handelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

-

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 31. August 2018

14 K 329/17

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

-

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 2. Februar 2018

4 K 2909/16

Strittig war der Zugang zu Protokollen und sonstigen beim zuständigen Staatsministerium vorhandenen Materialien zu den Vertragsverhandlungen der Bundesländer zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) sei nicht eröffnet, da diese Unterlagen nicht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben öffentlich-rechtlicher Verwaltung i. S. d. § 2 Abs. 1 letzter Halbsatz LIFG, sondern in Ausübung von Regierungshandeln (Prozess politischer Willensbildung) entstanden seien das nach dem Willen des Landesgesetzgebers vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetz ausdrücklich ausgenommen sei. (Quelle: LDA Brandenburg)

Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 27. Oktober 2016

14 K 4920/16

Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu Rahmenbefehlen und Gefährdungslagebildern zu Stuttgart 21. Polizeiliche Rahmenbefehle und Gefährdungslagebilder hierzu sind keine Umweltinformationen im Sinne des Umweltverwaltungsgesetzes. Die Bekanntgabe der polizeilichen Gefährdungslagebilder und Rahmenbefehle zu Stuttgart 21 hätte nachteilige Auswirkungen auf bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Umweltverwaltungsgesetz und auf Belange der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz. Außerdem enthält das Urteil Ausführungen zum Begriff der Weiterverwendung im Sinne des Informationsweiterverwendungsgesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte Veröffentlichung von Informationen Ablehnungsbegründung

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Januar 2009

4 K 4605/08

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Unternehmens gegen einen Bescheid, der die Veröffentlichung seiner Verstöße gegen das Weingesetz vorsah, wird vom Verwaltungsgericht nur im Hinblick auf die Unzulässigkeit der durch den Bescheid vorgesehenen Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Betriebs angeordnet. Hier besteht das Risiko, dass der Betrieb mit Anrufen und Fernkopien belästigt wird. An der sofortigen Vollziehung der Veröffentlichung der übrigen Informationen besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. Strafrechtliche relevante Sachverhalte unterliegen nicht dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 18. August 2009

8 K 1011/09

Auch Träger der Sozialversicherung (hier: Ersatzkasse) fallen unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Regelung des § 97 Insolvenzordnung beschränkt sich auf Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Insolvenzschuldners; sie ist gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz weder vorrangig noch abschließend. Der Insolvenzordnung kommt keine verdrängende Spezialität zu, da dort nicht der Zugang zu amtlichen Informationen geregelt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen

Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Dezember 2005

16 K 379/05

Das Verwaltungsgericht bestätigt die Direktwirkung der noch nicht in Landesrecht umgesetzten Umweltinformationsrichtlinie, stellt aber fest, dass diese lediglich die Möglichkeit vorsieht, dass die Mitgliedstaaten das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Ausnahmetatbestand gesetzlich regeln. Dennoch sind die betroffenen Unternehmen nicht schutzlos, das das Landesverwaltungsverfahrensgesetz eine entsprechende Bestimmung vorsieht. Die beantragten Informationen zu Immissionen und Emissionen eines Betriebs sind jedoch nicht als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anzusehen. Da die Beklagte den Kläger inzwischen klaglos gestellt hat, wird das Verfahren eingestellt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit

Informationsweiterverwendungsgesetz

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Juli 2012

4 K 3842/11

Ausschreibungstexte einer Kommune, die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmt sind, fallen unter den Anwendungsbereich des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Ihre Herausgabe zur Weiterverwendung durch einen Dritten begründet den Gleichbehandlungsanspruch aller Interessenten. (Quelle: LDA Brandenburg)

Allgemein zugängliche Quelle Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Veröffentlichung von Informationen

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