Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 7. Juni 2011

T-471/08

Nach ständiger Rechtsprechung sind die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten eng auszulegen und anzuwenden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen. Wird der Zugang zu Unterlagen mit der Begründung versagt, der Zweck eines Audits könne beeinträchtigt werden, so muss konkret benannt und hinreichend begründet werden, welches Verfahren noch läuft und durch den Zugang gefährdet werden könnte. Die Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesses eines Organs durch den Zugang zu internen Dokumenten fällt nur dann unter die Ausnahmeregelung der Verordnung, wenn sie erheblich, also ernstlich, ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Verbreitung des Dokuments wesentlich auf den Entscheidungsprozess auswirkt, der noch nicht beendet ist. Das Organ hat nachzuweisen, dass die Verbreitung der Unterlagen seinen Entscheidungsprozess ernstlich beeinträchtigen würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Schutz besonderer Verfahren Veröffentlichung von Informationen Ablehnungsbegründung

Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Gerichtshof der Europäischen Union am 28. Juli 2011

C-71/10

Der Gerichtshof hatte über die Vorlagefrage zu entscheiden, ob eine Behörde, die über Umweltinformationen verfügt, bei der Abwägung der öffentlichen Interessen an der Bekanntgabe gegen die Interessen an der Verweigerung der Bekanntgabe zur Beurteilung eines Antrags, mehrere der in der Richtlinie 2003/4 genannten Gründe für die Bekanntgabeverweigerung kumuliert berücksichtigen kann oder ob sie diese Abwägung so vornehmen muss, dass diese Interessen jeweils einzeln geprüft werden. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Gründe für die Verweigerung der Bekanntgabe eng auszulegen sind. Bei der Abwägung der öffentlichen Interessen an der Bekanntgabe gegen die Interessen an der Verweigerung der Bekanntgabe können mehrere der in der Richtlinie genannten Gründe/Interessen kumuliert gewürdigt und berücksichtigt werden. Aus der Formulierung in der Richtlinie "in jedem Einzelfall" folgt lediglich, dass diese Abwägung nicht allgemein, sondern aus einer tatsächlichen spezifischen Prüfung jeder Situation erfolgen soll. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Interessenabwägung Begriffsbestimmung

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Beschluss: Gericht der Europäischen Union am 12. Januar 2011

T-411/09

Der Kläger begehrte Einsicht in den Schriftwechsel nebst Anlagen zwischen dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem griechischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zu steuerlichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einem Flughafenbau. Die Kommission lehnte die Einsicht in bestimmte Unterlagen ab. Sie änderte ihre Entscheidung nach Klageerhebung nochmals, gewährte aber noch immer nicht die Einsicht in alle begehrten Unterlagen. Da der Kläger seinen Klageantrag nicht auf diese neuere Entscheidung der Kommission umstellte, erklärte das Gericht die Hauptsache für erledigt und entschied nicht mehr in der Sache selbst. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Anspruch der Presse auf Information; Fraktion

2 K 114.11

Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes besteht kein Anspruch auf Informationszugang gegenüber einer Bundestagsfraktion. Diese ist keine Behörde oder sonstige Stelle, die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, und unterfällt damit nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: