Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Gerichtsbescheid: Verwaltungsgericht Regensburg am 4. November 2014

9 K 14.488

Das Verwaltungsgericht hebt den Widerspruchsbescheid eines Jobcenters, das die Herausgabe einer Diensttelefonliste seiner Mitarbeiter verweigert hatte, auf und verpflichtet den Kläger per Gerichtsbescheid, den Zugang zu gewähren. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist nicht zu erkennen; ein denkbares erhöhtes Aufkommen an dienstlichen Anrufen berührt keine schützenswerten Interessen der Mitarbeiter. Auch im Fall der Bekanntgabe der Nummern könnte etwa durch die Einrichtung automatischer Rufumleitungen die vom Jobcenter eingerichtete Bündelung der eingehenden Anrufe weiterhin verwirklicht werden. Da durch eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Daten durch das Jobcenter keine schützenswerten personenbezogenen Daten preisgegeben werden (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2008, 2 B 131/07), sollte dies erst recht gelten, wenn diese Daten lediglich gegenüber einer Einzelperson bekannt gegeben werden. Die Rückausnahme, die das Informationsfreiheitsgesetz für personenbezogene Daten von "Bearbeitern" vorsieht, kommt hier außerdem zum Tragen. Das voraussetzungslose Informationsfreiheitsrecht verlangt zudem keinen Bezug zu einem konkreten Verwaltungsvorgang. Datenschutzrechtliche Belange können dem Klagebegehren demnach nicht entgegengehalten werden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Sicherheitsaspekte

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgericht Regensburg am 21. Dezember 2012

5 E 12.1897

Das Gericht untersagt im Wege der einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung von Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße einer Speisegaststätte im Internet. Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Veröffentlichung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch liegen nicht vor. Nicht von der Befugnisnorm zur Veröffentlichung gedeckt sind Angaben, bei denen nicht ersichtlich ist, auf welche Lebensmittel/Futtermittel sie sich beziehen. Es bedarf näherer Ausführungen, ob mit hinreichender Sicherheit die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350,00 Euro zu erwarten ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Verwaltungsgericht Regensburg am 21. Dezember 2012

5 E 12.1895

Das Gericht untersagt im Wege der einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung von Informationen über Verstöße eines Gaststättenbetriebs auf einer Liste des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Internet. Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Veröffentlichung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch liegen nicht vor, da der Bezug zu konkreten Lebensmitteln fehlt. Es bedarf näherer Ausführungen, warum Mängel als schwerwiegend einzustufen sind und ob mit hinreichender Sicherheit die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350,00 Euro zu erwarten ist. Die erforderliche Anhörung muss sich auf die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen (konkret betroffene Lebensmittel) beziehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Regensburg am 11. März 2015

9 K 14.488

Das Verwaltungsgericht verurteilt ein Jobcenter, Zugang zu allen aktuellen Diensttelefonnummern seiner Mitarbeiter unter Unkenntlichmachung der jeweiligen Vornamen zu gewähren. Zuvor hatte das Gericht per Gerichtsbescheid entschieden, dass der Zugang zur vollständigen Diensttelefonliste zu gewähren ist; daraufhin beantragte das Jobcenter eine mündliche Verhandlung und führte aus, in der Behörde existierten keine Telefonlisten mehr; vielmehr werde ein zentrales IT-System der Bundesagentur genutzt. Das Gericht lässt diese Argumentation nicht gelten; das Jobcenter konnte die Vermutung nicht widerlegen, dass eine Auflistung sämtlicher Telefonnummern ohne Weiteres möglich ist. Im Hinblick auf die Ausnahmetatbestände vertritt das Verwaltungsgericht im Wesentlichen dieselbe Auffassung wie im Gerichtsbescheid. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten

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