Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Bayerisches Verwaltungsgericht München am 28. Juli 2010

M 18 K 08.5934

Eine Gebühr für Verbraucherinformationen muss nachvollziehbar und verhältnismäßig sein. Sie darf keine abschreckende Wirkung haben. Außerdem dürfen Kosten nur für gerechtfertigte Amtshandlungen erhoben werden; keine Kosten dürfen erhoben werden, soweit sie bei richtiger Sachbehandlung durch die Behörde nicht entstanden wären. Das Gericht erklärte damit die Gebühr in Höhe von 1.000 Euro für rechtswidrig. Die Behörde hatte im Zusammenhang mit dem Auskunftsbegehren über den Urangehalt von Mineralwässern 118 Unternehmen angehört, obwohl dies nicht erforderlich war. Der Urangehalt von Mineralwässern kann von jedermann durch Messung festgestellt werden, so dass es sich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 21. Januar 2009

4 K 4605/08

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Unternehmens gegen einen Bescheid, der die Veröffentlichung seiner Verstöße gegen das Weingesetz vorsah, wird vom Verwaltungsgericht nur im Hinblick auf die Unzulässigkeit der durch den Bescheid vorgesehenen Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Betriebs angeordnet. Hier besteht das Risiko, dass der Betrieb mit Anrufen und Fernkopien belästigt wird. An der sofortigen Vollziehung der Veröffentlichung der übrigen Informationen besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse. Strafrechtliche relevante Sachverhalte unterliegen nicht dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Karlsruhe am 8. Februar 2011

3 K 14/11

Das Gericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Ein Journalist begehrt die Bekanntgabe der Titel der Kinderzeitschriften, in welchen ein Veterinäruntersuchungsamt in Kosmetikproben verbotene Farbstoffe festgestellt hatte. Es fehlt auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit an der Glaubhaftmachung eines schwer wiegenden Nachteils, der die Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen könnte. Der Gegenwartsbezug ist zu verneinen, da die Vorfälle über ein Jahr zurückliegen. Das Zuwarten auf die Entscheidung in der Hauptsache ist zumutbar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes am 24. August 2010

3 K 228/10

Auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes durfte das zuständige Landesamt festgestellte Verstöße einer Bäckerei gegen Hygienevorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie die im Zusammenhang damit getroffene Maßnahme veröffentlichen. Im vorliegenden Fall befand das Gericht, dass das Informationsinteresse der Verbraucher das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt. Der Fall der Informationszugangsgewährung bei solchen Verstößen stellt den gesetzlich beabsichtigten Regelfall dar. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit Interessenabwägung Personenbezogene Daten Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 27. Mai 2009

13a F 13/09

Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass die von der Beklagten beabsichtigte ungeschwärzte Aktenvorlage rechtmäßig ist. Private Geheimhaltungsinteressen, die gegenüber dem durch das Verbraucherinformationsgesetz geschützten Allgemeininteresse an einer umfassenden Information des Verbrauchers vorrangig sind und als deren Folge eine ungeschwärzte Vorlage der sie betreffenden Daten beim Verwaltungsgericht nicht erfolgen dürfte, bestehen nicht. Die vom Verbraucherinformationsgesetz vorgesehene zeitliche Ausschlussfrist von fünf Jahren bezieht sich auf den Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Informationszugang und war hier nicht überschritten. Dies gilt auch für den vorliegenden Antrag nach § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung. Sachverhalte, denen eine strafrechtliche Relevanz zukommt, sind keine Geschäftsgeheimnisse. Inhaltlich ging es u.a. um Produkte, bei denen Normvorgaben in Bezug auf eine Chemikalie im Verpackungsmaterial nicht beachtet worden waren. (Quelle: LDA Brandenburg)

in-camera Verfahren

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 25. Januar 2012

7 K 2119/11

Das Gericht hebt den Kostenbescheid für eine Akteneinsicht nach dem Verbraucherinformationsgesetz in Höhe von knapp 450,- Euro auf. Der Zugang zu Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie in diesem Zusammenhang getroffene Maßnahmen und Entscheidungen ist nach dem VIG kostenfrei. Hierzu gehören auch Informationen über Lebensmittelkontrollen. Die Ausnahmevorschriften des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr.5 VIG ist eng auszulegen, damit die generelle Befreiung von der Kostenpflicht nicht in ihr Gegenteil verkehrt und der vom Grundsatz her vorbehaltlose Anspruch auf Informationszugang konterkariert wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Begriffsbestimmung

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 12. Dezember 2016

13 A 846/15

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der das Verbraucherinformationsgesetz keine rechtliche Grundlage für die von der Verbraucherzentrale beantragte Weitergabe von Kontrollergebnissen (Punktebewertungen) aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten enthält. Solche Bewertungen lassen keine Rückschlüsse auf konkrete Ergebnisse der Betriebskontrollen zu. Nur diese unterfallen jedoch dem Informationsanspruch aus dem Verbraucherinformationsgesetz. Die Verbraucherzentrale hatte beabsichtigt, die Informationen in einem „Gastro-Kontrollbarometer“ mit drei Ergebnisstufen entsprechend einer Ampel im Internet zu veröffentlichen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 28. November 2012

14 K 79.12

Das Bezirksamt wird verpflichtet, die Bewertung eines Cafés in der Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften im Internet beseitigen zu lassen. Die Internetveröffentlichung lässt einen Bezug auf konkrete Erzeugnisse der Gaststätte vermissen. Nicht jeder Minuspunkt der Bewertung stellt einen lebensmittelrechtlichen Verstoß dar; das Bezirksamt setzt den Leser der Liste vielmehr dem unzutreffenden Eindruck aus, die Minuspunkte bezögen sich auf festgestellte Hygienemängel. Die Veröffentlichung liegt somit außerhalb des Anwendungsbereichs der entsprechenden Vorschrift des Verbraucherinformationsgesetzes. Auch die Regelung zur Produktwarnung auf der Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs verlangt die Benennung des konkret bemängelten Lebensmittels. Der Aufrechterhaltung der den Kläger belastenden Internetveröffentlichung fehlt die Rechtsgrundlage. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Stuttgart am 26. September 2009

4 K 2331/09

Im Zusammenhang mit der Klage gegen eine Gebührenfestsetzung bestätigt das Verwaltungsgericht zwar deren Rechtmäßigkeit, stellt aber fest, dass sich der Auskunftsanspruch des Verbraucherinformationsgesetzes auf Daten über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften beschränkt. Die Feststellung dieser Verstöße ist in Baden-Württemberg Aufgabe der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die Untersuchungsämter hingegen werden lediglich als technische Fachbehörden ohne Exekutivbefugnisse tätig. Die Antragstellerin hatte sich zwar für amtlich festgestellte Gesetzesverstöße interessiert, die Informationen ohne deren Qualifikation als „Verstöße“ jedoch entgegengenommen, so dass weitere Entscheidungen nicht zu treffen waren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Kosten Begriffsbestimmung

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Beschluss: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 10. Mai 2011

1 S 570/11

Ein Pressevertreter begehrt von einem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt die Mitteilung der Titel der Kinderzeitschriften, denen gesundheitsschädliche Beigaben beigefügt waren. Dem presserechtlichen Auskunftsanspruch steht nicht entgegen, dass der Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz erfüllt werden könnte. Der Verbraucherinformationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz schränkt den Informationsanspruch der Presse nach dem Pressegesetz nicht ein; die Regelungen ergänzen sich vielmehr. Der Gerichtshof beschäftigt sich ausführlich mit der Interessenabwägung im Rahmen des Pressegesetzes. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Auskunftserteilung Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften

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