Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Sächsisches Gesetz über die Presse (SächsPresseG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Dresden am 7. Mai 2009

SN VG 5 L 42.09 2009 LPG

1. Der presserechtliche Auskunftsanspruch aus § 4 Abs. 1 SächsPresseG gewährt grundsätzlich keinen Anspruch auf Akteneinsicht, wobei letzterer eine begehrte Herausgabe von Kopien gleichsteht. Insbesondere kommt eine Einsichtnahme der Presse in Teile einer Personalakte nicht in Betracht, wenn eine Auskunft ausreicht, um den Zweck des presserechtlichen Auskunftsanspruchs zu erfüllen. Das gilt auch hinsichtlich der Gewährung von Akteneinsicht in die von einem Politiker ausgefüllten Erklärungsbögen zu seiner politischen und beruflichen Vergangenheit in der ehemaligen DDR. 2. Auskunft kann jedoch nach § 4 Abs. 1 S. 1 SächsPresseG zur Aufklärung eines bestimmten Sachverhaltes begehrt werden, soweit keine überwiegenden Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 SächsPresseG entgegenstehen. Eine danach erforderliche Abwägung ist bereits dann fehlerhaft, wenn die Auskunftsverweigerung von der Erwägung getragen ist, dass für die begehrte Auskunft bereits kein öffentliches Informationsinteresse gegeben sei; denn der Presse kommt diesbezüglich ein Einschätzungsvorrang zu.

Einstweilige Anordnung: Lebenslauf Vergangenheit in der ehemaligen DDR Fragebogen Staatsminister Ministerpräsident

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: