Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 23. Mai 1995

NRW OVG 5 A 2875/92 1995 LPG

Die Klage ist unbegründet. § 4 Abs. 1 LPG gibt der Klägerin keinen Anspruch auf eine über die im Klageverfahren gegebene Mitteilung hinausgehende Beantwortung der im Klageantrag aufgeführten Fragen. Das Auskunftsrecht nach dieser Vorschrift bezieht sich nur auf Tatsachen und nicht auf Wertungen, so dass eine Behörde nicht verpflichtet ist, rechtliche Stellungnahmen zu bestimmten Fragen abzugeben.

Beantwortung von Fragen zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Stellungnahmen Wertungen

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: