Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

Ergebnisse filtern

Ausgewählt:
1 - 2 of 2
Informationsfreiheitsgesetz (Saarland)

Beschluss: Finanzgericht des Saarlandes am 3. April 2019

2 K 1002/16

Das Finanzgericht des Saarlandes beschäftigte sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Einsicht in seine bei der Finanzbehörde vorliegenden Steuerakten hat. Es kommt zu dem Ergebnis, dass seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab 25. Mai 2018 für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde bestehe, was sich aus Art. 15 Abs. 1 HS. 2, Abs. 2 DS-GVO ergebe. Das Finanzgericht stellt weiter fest, dass § 1 Satz 1 SIFG einen Informationszugang zu den Landesfinanzbehörden gewähren dürfte, da diese nicht gemäß § 2 SIFG vom Informationszugang ausgenommen seien. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG)

Urteil: Finanzgericht des Saarlandes am 17. Dezember 2009

1 K 1598/08

Ein generellere Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im finanzamtlichen Verwaltungsverfahren besteht nicht. Die Abgabenordnung sieht einen solchen Anspruch nicht vor; die Finanzverwaltung gewährt den Informationszugang lediglich im Einzelfall nach Ermessen. Auch aus dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich ein solcher Anspruch nicht. Die Abgabenordnung regelt als spezielle Rechtsmaterie die Frage des Akteneinsichtsrechts abschließend. Ein besonderes Akteneinsichtsrecht steht auch dem Insolvenzverwalter nicht zu. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

1 - 2 of 2

Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: