Absetzbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Wir werden das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Alterseinkünftegesetz umsetzen. Eine doppelte Rentenbesteuerung werden wir auch in Zukunft vermeiden. Deshalb soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem werden wir den steuerpflichtigen Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.“
Quelle: 1
- Unsere Einschätzung
- Bewertung
- sehr gut
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium der Finanzen
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Absetzbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen“
Warte auf Antwort, 1 Woche her
JStG 2022
vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG
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