Arbeitsverbote für Asylsuchende abschaffen
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
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„Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab. Einem an sich bestehenden Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steht ein laufendes Asylverfahren nicht entgegen, sofern bei Einreise die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis bereits vorlagen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Gesetz
- Federführung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Beobachtet von
Beschluss: Arbeitsverbote sollen gelockert werden
Es wurden drei Änderungen durch die Koalition beschlossen: - Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen künftig nach sechs statt neun Monaten arbeiten dürfen. - Mehr abgelehnte Asylbewerber sollen eine Duldung erhalten können, wenn sie sich in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden - Ausländerbehörden sollen ihre Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern künftig im Regelfall erteilen. Gleichzeit hat die Koalition beschlossen die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer um Georgien und die Republik Moldau zu erweitern wodurch Abschiebungen in diese Staaten erleichtert werden.
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